Schadstoffsanierung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO_22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 020-057380)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schadstoffsanierung 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem dritten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wieder hergestellt.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbauarbeiten – hier Schadstoffsanierungsarbeiten.

Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG) – Abbruch von Rabitzdecken (ca. 354 qm) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre sowie Leitungen zu Reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten sind für den Wiedereinbau zu reinigen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/01/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 020-057380

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/78c19ead-fa78-403c-b488-4d33bbd84f5e

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a271163-c94d-4036-b21a-bfc4f30a04e3

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.5 in den

Vergabeunterlagen):

Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als

Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug

gebracht.

Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der

Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der

Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.

Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der

Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung

gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Sofern der

Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen

(Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung

unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens

zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.

muss es heißen:

Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.7 in den

Vergabeunterlagen):

Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als

Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug

gebracht.

Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der

Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der

Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.

Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der

Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung

gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Sofern der

Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen

(Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung

unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens

zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Korrektur in Ziffer III 2.2 "Bedingung für die Ausführung des Auftrags":Hier Anpassung der korrekten Zifferbezeichnung bei den Pauschalen. Hier muss es richtigerweise 10.7 anstatt 10.5 heißen.