Schadstoffsanierung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO_22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 020-057380)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung 2023
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem dritten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wieder hergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbauarbeiten – hier Schadstoffsanierungsarbeiten.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des 2.-Rang-Foyer mit 3.Rang (3. + 4.OG) – Abbruch von Rabitzdecken (ca. 354 qm) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre sowie Leitungen zu Reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/78c19ead-fa78-403c-b488-4d33bbd84f5e
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a271163-c94d-4036-b21a-bfc4f30a04e3
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.5 in den
Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als
Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug
gebracht.
Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der
Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der
Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der
Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Sofern der
Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen
(Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung
unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens
zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.7 in den
Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als
Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug
gebracht.
Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der
Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der
Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der
Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Sofern der
Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen
(Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung
unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens
zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Korrektur in Ziffer III 2.2 "Bedingung für die Ausführung des Auftrags":Hier Anpassung der korrekten Zifferbezeichnung bei den Pauschalen. Hier muss es richtigerweise 10.7 anstatt 10.5 heißen.