Weiterentwicklung des Netzwerks Künstliche Intelligenz in der Arbeits- und Sozialverwaltung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-009

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pd-g.de
Adresse des Beschafferprofils: www.pd-g.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pd-g.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=ad003c9dcec1fc0cf8253e83ed7325be
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=ad003c9dcec1fc0cf8253e83ed7325be
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beratung öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung des Netzwerks Künstliche Intelligenz in der Arbeits- und Sozialverwaltung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im vergangenen Jahr das Netzwerk Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeits- und Sozialverwaltung (AS) aufgebaut und dabei im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Leitlinien für den KI-Einsatz entwickelt. Diese Leitlinien sollen in ausgewählten Leuchtturm-Projekten praktisch erprobt und ggf. weiterentwickelt werden. Parallel soll das bestehende Netzwerk KI in der AS verstetigt und eng mit den praktischen Projekten verzahnt werden. Insbesondere sollen die Erkenntnisse, die über die Erprobung der Leitlinien gewonnen werden ins Netzwerk KI zurückgespielt und dort diskutiert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Referenzen/Referenzprojekte - Ein Referenzprojekt aus den letzten vier Jahren (ab 01.10.2018) mit vergleichbarem Leistungsinhalt

- Netzwerkkoordination

- Begleitung von Projekten im Kontext KI und Ethik

- Projektumsetzung in der öffentlichen Verwaltung

- Die Referenzen können eine oder mehrere der Mindeststandards abbilden. Lau-fende Projekte sind zugelassen, sollten aber zu mind. 50 Prozent abgeschlossen sein.

2. Expertise im Bereich Künstlicher Intelligenz - Der Bewerber stellt Unterlagen der Referenzen des vorgesehenen Projektteams zur Verfügung (Umfang max. 1 Seite pro Teammitglied).

Die Erfahrungen des angebotenen Personals werden als ausreichend angesehen, wenn folgende Fähigkeiten nachweisbar im Gesamtteam vorliegen:

- Konzeption und Moderation von Netzwerkveranstaltungen im Bereich KI

- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext KI im deutschen öffentlichen Sektor

- nachweisbare Expertise im Bereich KI und Ethik

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Beschäftigten

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 3: — Durchschnittlich 20 Beschäftigte

— in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) pro Jahr,

— die über eine mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

5. 2.2 Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/20

6. Abschlusses einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 4: VG-Nr.1 Ziffer 2

zu Eignungskriterium 5: VG-Nr.1 Ziffer 2

zu Eignungskriterium 6: Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir im Auftragsfall verpflichtet bin / sind, eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.

Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:

[Betrag gelöscht] Euro (je Schadensfall)

Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen. Ferner ist mir / uns bekannt, dass das Bestehen des Versicherungsschutzes innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftragge-ber nachzuweisen ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 13:00
Ort:

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/01/2023