Vergabe von Leistungen zur Baumkontrolle für den BFB Rhein-Weser, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 282-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 282-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen zur Baumkontrolle für den BFB Rhein-Weser, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 282-22)
Baumkontrolle
1. Der Bundesforstbetrieb Rhein-Weser (BFB RW) verwaltet bundeseigene Wald-Flächen in Nordrhein-Westfalen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge.
3. Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt.
Flächen des BFB Rhein-Weser in Bonn Spich, Hangelar, bundeseigene Waldflächen in Nordrhein-Westfalen
Baumkontrolle auf Waldflächen des BFB Rhein-Weser
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weitere/s Jahr/e, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE), sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten) :
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE) über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten),
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE).
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. €, Vermögensschäden 300.000.- €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
1. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE):
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen). Der Bieter hat die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Nachunternehmer vorzulegen.
2. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE).
3. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE).
4. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE).
5. Benennung mindestens 3 Referenzen zu Maßnahmen der Baumkontrolle über jeweils mindestens kontrollierte 250 Bäume je Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang wie vorstehend angegeben , Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. (im Vordruck der Vergabeunterlagen - Bieterauskunftsbogen - enthalten oder durch EEE).
Übersicht der geforderten Ausbildung bzw. Qualifikation des einzusetzenden Personals der Baumkontrollmaßnahmen :
Mindestens 1 einzusetzende Personen mit den Ausbildungsmerkmalen:
FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder vergleichbarer Qualifikation.
Ein Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildungsnachweise des einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Mangelnder Nachweis der geforderten Qualifikation bzw. fehlender Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass
trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 21.02.2023 einzureichen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).