Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01510-Vorinfo
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http:///www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; „Flächenvoruntersuchung N-13.1 und N-13.2 (LOS I)“ sowie „Vorbereitende Untersuchung südöstlicher und nordwestlicher "Entenschnabel" (LOS II)“
Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.
LOS I: Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung des Benthos und die bis zu zweijährige Untersuchung der Fische nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Flächen N-13.1 und 13.2 gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom Januar 2023 in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Benthos (Infauna und Epifauna) und Fische jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
LOS II: Ausgeschrieben ist hier die einjährige, vorbereitende Untersuchung des Benthos nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Infauna und Epifauna jeweils gemeinsame Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.
Los I & II
Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Flächen N-13.1 und N-13.2
Deutsche AWZ der Nordsee
LOS I:
Die Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-13.1 und N-13.2 sowie einer gemeinsamen Referenzfläche in jeweils drei Kampagnen:
Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023);
Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 30.05.2024);
Herbstkampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2024).
Die Durchführung von Fischuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-13.1 und N-13.2 sowie einer gemeinsamen Referenzfläche in zunächst einer Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023). Nach Prüfung der Fangergebnisse entscheidet die Auftraggebende, ob die Fischuntersuchungen beendet oder mit der Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 30.05.2024) und der Herbstkampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2024) fortgesetzt werden (Bedarfspositionen).
Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Hols pro Fläche bzw. Referenzgebiet
- Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen à 3 Greifern pro Fläche bzw. Referenzfläche
- Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 15 Hols pro Seite (Steuerbord 15 Hols, Backbord 15 Hols) pro Untersuchungsfläche bzw. Referenzfläche
- Nach Bedarf der Auftraggeberin werden Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung durchgeführt
Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt vier Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Zwischenbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 15.09.2024) und jeweils ein Abschlussbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss aller drei Kampagnen (Abgabe 15.03.2025).
Die Untersuchungsergebnisse für Fische sind in insgesamt zwei bzw. vier Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Zwischenbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss der ersten Kampagne (Abgabe 15.02.2024). Falls die Zwischenauswertung der Auftraggeberin ergibt, dass eine Fortsetzung der Untersuchungen erforderlich ist, wird jeweils ein Abschlussbericht für jede der beiden Flächen nach Abschluss aller drei Kampagnen erstellt (Abgabe 15.03.2025)
Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) für die Schutzgüter Sediment, Infauna, Epifauna, Fische und Biotope zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen von Seiten der Auftragnehmerin sind einzuplanen.
Die Endfassungen aller Abschlussberichte werden von der Auftragnehmerin ins Englische übersetzt. Die übersetzten Abschlussberichte der Flächen N-13.1 und N-13.2 sind bis spätestens 31.08.2025 an die öffentliche Auftraggeberin zu übermitteln. Das Projekt endet mit der Abnahme der übersetzten Abschlussberichte spätestens am 15.11.2025.
Ökologische Untersuchungen Benthos in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; jeweils eine Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ in der AWZ der Nordsee
Deutsche AWZ der Nordsee
LOS II:
Die Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf jeweils einer Fläche im Südosten und im Nordwesten des „Entenschnabels“ sowie jeweils einer Referenzfläche in jeweils zwei Kampagnen: Herbstkampagne 2023 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2023);
Frühjahrskampagne 2024 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 30.05.2024).
Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Hols pro Fläche bzw. Referenzgebiet
- Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen à 3 Greifern pro Fläche bzw. Referenzfläche
- Nach Bedarf der Auftraggeberin Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung
Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten für jede der beiden Flächen nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 15.09.2024).
Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) für die Schutzgüter Sediment, Infauna, Epifauna und Biotope zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte. Überarbeitungen seitens der Auftragnehmerin sind einzuplanen.
Die Endfassungen aller Abschlussberichte werden von der Auftragnehmerin ins Englische übersetzt. Die übersetzten Abschlussberichte der beiden Flächen sind bis spätestens 15.11.2024 an die öffentliche Auftraggeberin zu übermitteln. Das Projekt endet mit der Abnahme der übersetzten Abschlussberichte spätestens am 15.12.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein.
Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein.