Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeister Dienstleistungen für WE 107423 + 107424 Zollamt Helmstedt in 38350 Helmstedt, An der Autobahn A2, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 364-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 364-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeister Dienstleistungen für WE 107423 + 107424 Zollamt Helmstedt in 38350 Helmstedt, An der Autobahn A2, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 364-22
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
WE 107423 + 107424 Zollamt Helmstedt in 38350 Helmstedt, An der Autobahn A2
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen
Bei den Grundleistungen werden zwei Arten unterschieden, wobei beide in die monatliche Pauschale einzukalkulieren sind. Zum einen gibt es Grundleistungen, die nach festem Turnus auszuführen sind und zum anderen Grundleistungen, die zwar wiederkehrend, jedoch ohne festen Turnus nach Bedarf auszuführen sind.
Gem. Leistungsverzeichnis sind es u.a. Leistungen wie Kontrollen/Überwachungen; Sichtüberprüfung haustechnischer Anlagen; Allgemeine Tätigkeiten; Kleine Reparaturen, Ausbesserungsarbeiten und Sonstiges; Gartenpflege;Müllmanagement; Reinigungsdienst außen.
b) Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Bedarfsleistungen sind nach Anforderung durch die AG vom AN eigenverantwortlich zu erbringen. Der AN entscheidet, in welcher Art und Weise, mit welchem Personaleinsatz er die Leistungen innerhalb der Terminsetzung erbringt. Die AG ist nicht berechtigt arbeitsrechtliche Weisungen an das vom AN eingesetzte Personal zu erteilen.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Angebotspreisen einberechnet /einkalkuliert werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- An- und Abfahrtskosten;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)
- Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)
- Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;
Neben dem Hausmeister wird noch eine Objektleitung gefordert. Diese muss für die Auftraggeberin montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 06:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein.Gleichzeitig hat die Objektleitung eine Reaktionszeit von 1 Stunde für Störungen und Havarien (1 Stunde nach besagtem Anruf muss der AN vor Ort sein) sicher zu stellen. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie dem Leistungsverezeichnis Anlage B-02 und Leistungsbeschreibung Anlage C-02.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt sechzehn Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bedarfsleistungen:
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG vom AN zu erbringen und werden separat gem. Preisblatt vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 20.02.2023 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 13.02.2023 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 27.01.2023. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de