Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0036-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ab625185-557d2c29f5a2ce37
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0036-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheitsdienstleistungen auf Standorten der BVG mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

12 Sicherheitsmitarbeiter

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

ng im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: 3 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

12 Sicherheitsmitarbeiter

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

ng im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: 3 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

8 Sicherheitsmitarbeiter

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

ng im Einsatzbereich, u.a. durch:

• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),

• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,

• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,

• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,

• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,

• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,

Der Einsatz erfolgt auf bis zu 4 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: 3 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die zum Einsatz kommenden Sicherheitsbeschäftigten müssen grundsätzlich eine nachweislich erfolgreich bestandene DVU-Schulung an der Betriebsschule U-Bahn der BVG vorweisen. In Verbindung mit der erfolgreichen DVU-Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen:

- Die erfolgreich bestandene DVU-Schulung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen

- Die vorgeschriebene jährliche Folgeunterweisung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/02/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/02/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bitte nehmen Sie im AI-Leistungsverzeichnis eine Priorisierung der Lose in 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priotität), 3 (niedrige Priorität) vor. Diese Priorisierung wird bei der Zuschlagserteilung nur herangezogen, wenn ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er Mitarbeiter bereitstellen kann. Ein Bieter kann den Zuschlag nur für soviele Lose erhalten, wie er Sicherheitsmitarbeiter bereistellen kann. Wenn ein Bieter X beispielweise das wirtschaftlichste Angebote in allen drei Losen abgegeben hat, er jedoch nur genug Sicherheitsmitarbeiter für die Leistugnserbringung von 2 Losen hat, wird das Los welches durch Bieter X mit Priorität C angegeben wurde, an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ein Beispiel für eine solche Bewertung ist in der Datei "Beispielauswertung mit Priorisierung" beschrieben, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden kann.

2. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein offenes Verfahren mit verkürtzten Fristen, aufgrund von Dringlichkeit gem . SektVO §14 Absatz 3 handelt. Dementsprechend beträgt die Angebotsfrist in diesem Verfahren 15 Tage.

3.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der

SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

4. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat

ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der

Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung

der Maßnahme (vgl. Ziff.II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0036-2023 zu erfolgen.

5. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen

erteilt, die bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu

beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die

Formulare) und Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den

vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.

Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-

Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

6. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023