Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0036-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen
Sicherheitsdienstleistungen auf Standorten der BVG mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen
12 Sicherheitsmitarbeiter
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
ng im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.
Verlängerungsoption: 3 Monate
12 Sicherheitsmitarbeiter
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
ng im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.
Verlängerungsoption: 3 Monate
8 Sicherheitsmitarbeiter
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
ng im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
Der Einsatz erfolgt auf bis zu 4 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Optionale Vertragsverlängerung um weitere 3 Monate.
Verlängerungsoption: 3 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Die zum Einsatz kommenden Sicherheitsbeschäftigten müssen grundsätzlich eine nachweislich erfolgreich bestandene DVU-Schulung an der Betriebsschule U-Bahn der BVG vorweisen. In Verbindung mit der erfolgreichen DVU-Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen:
- Die erfolgreich bestandene DVU-Schulung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
- Die vorgeschriebene jährliche Folgeunterweisung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bitte nehmen Sie im AI-Leistungsverzeichnis eine Priorisierung der Lose in 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priotität), 3 (niedrige Priorität) vor. Diese Priorisierung wird bei der Zuschlagserteilung nur herangezogen, wenn ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er Mitarbeiter bereitstellen kann. Ein Bieter kann den Zuschlag nur für soviele Lose erhalten, wie er Sicherheitsmitarbeiter bereistellen kann. Wenn ein Bieter X beispielweise das wirtschaftlichste Angebote in allen drei Losen abgegeben hat, er jedoch nur genug Sicherheitsmitarbeiter für die Leistugnserbringung von 2 Losen hat, wird das Los welches durch Bieter X mit Priorität C angegeben wurde, an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ein Beispiel für eine solche Bewertung ist in der Datei "Beispielauswertung mit Priorisierung" beschrieben, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden kann.
2. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein offenes Verfahren mit verkürtzten Fristen, aufgrund von Dringlichkeit gem . SektVO §14 Absatz 3 handelt. Dementsprechend beträgt die Angebotsfrist in diesem Verfahren 15 Tage.
3.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
4. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff.II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0036-2023 zu erfolgen.
5. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu
beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) und Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-
Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
6. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.