2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44683

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44683
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:

Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,

Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,

Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,

Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,

Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,

Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020
Ende: 31/03/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 234-578793

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44683
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
26/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:

Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,

Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,

Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,

Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,

Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,

Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020
Ende: 31/03/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erstellung einer Heiz- und Kühllastberechnung für die Mietflächen des Hp Marienhof: Für die Mietbereiche in den Ebenen E-1 und Ebene -3 sind die potentiellen Wärme- und Kälteanschlussleistungen für die Mieterübergabepunkte rechnerisch zu ermitteln.

Lä03

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der AN ist bereits mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung der im Untergeschoss des HP Marienhof geplanten Gewerbeeinheiten beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut.

Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.

Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.

VII.2.3)Preiserhöhung