Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-20230123_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung
über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur
Fahrgastinformation zu schließen.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung
über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur
Fahrgastinformation zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der konkreten Formulierung von den Lastenheftpositionen
- ZZA, ZAA
- DFI
- Hintergrundsystem
- Beistellungsanteile der HOCHBAHN
und der Mitwirkung bei den technischen Anteilen der Vertragsgestaltung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung
über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur
Fahrgastinformation zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der konkreten Formulierung von den Lastenheftpositionen
- ZZA, ZAA
- DFI
- Hintergrundsystem
- Beistellungsanteile der HOCHBAHN
und der Mitwirkung bei den technischen Anteilen der Vertragsgestaltung.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da
der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von BLIC durchgeführt werden kann, weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Erstellung eines Lastenheftes für
die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation kann nur durch den bestehenden
Dienstleister ausgeführt werden.
Die Ist-Analyse und Bestandsaufnahme, Technologische Grundlagenanalyse, Erstellung einer technischen
Realisierungsempfehlung, Anforderungsaufnahme und Bewertung der Gewichtungsanteile und Technische
Vorleistungen zu den Verdingungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) wurden bereits umgesetzt.
Für die verschiedenen noch folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind hochbahnspezifische Kenntnisse
erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem bestehenden
Dienstleister durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen
Informationen und Dokumente des bestehenden Lastenheftes verfügt oder sie in dem zwingend notwendigen,
kurzfristigen Zeitrahmen und wirtschaftlich betrachteten Umfang erarbeiten kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE369Y8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]