Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-20230123_VGA

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsverlängerung zur Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation

Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-20230123_VGA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung

über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur

Fahrgastinformation zu schließen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung

über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur

Fahrgastinformation zu schließen.

Der Projektumfang besteht aus der konkreten Formulierung von den Lastenheftpositionen

- ZZA, ZAA

- DFI

- Hintergrundsystem

- Beistellungsanteile der HOCHBAHN

und der Mitwirkung bei den technischen Anteilen der Vertragsgestaltung.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der BLIC Beratungsgesellschaft mbH eine Vertragsverlängerung

über die Erstellung eines Lastenheftes für die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur

Fahrgastinformation zu schließen.

Der Projektumfang besteht aus der konkreten Formulierung von den Lastenheftpositionen

- ZZA, ZAA

- DFI

- Hintergrundsystem

- Beistellungsanteile der HOCHBAHN

und der Mitwirkung bei den technischen Anteilen der Vertragsgestaltung.

Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da

der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von BLIC durchgeführt werden kann, weil aus technischen

Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Erstellung eines Lastenheftes für

die Erneuerung der bestehenden Anzeigesysteme zur Fahrgastinformation kann nur durch den bestehenden

Dienstleister ausgeführt werden.

Die Ist-Analyse und Bestandsaufnahme, Technologische Grundlagenanalyse, Erstellung einer technischen

Realisierungsempfehlung, Anforderungsaufnahme und Bewertung der Gewichtungsanteile und Technische

Vorleistungen zu den Verdingungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) wurden bereits umgesetzt.

Für die verschiedenen noch folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind hochbahnspezifische Kenntnisse

erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem bestehenden

Dienstleister durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen

Informationen und Dokumente des bestehenden Lastenheftes verfügt oder sie in dem zwingend notwendigen,

kurzfristigen Zeitrahmen und wirtschaftlich betrachteten Umfang erarbeiten kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 241-695134
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/01/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE369Y8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/01/2023