Reinigung und Winterdienst der Parkierungsanlagen und Fahrradabstellanlagen P+R [aa] Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-914-20230117_TNA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung und Winterdienst der Parkierungsanlagen und Fahrradabstellanlagen P+R [aa]
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahhradabstellanlagen (B+R) auf dem Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)
Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose zusammen zu vergeben.
Bereich Nord P+R inkl. B+R Anlagen
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahhradabstellanlagen (B+R) auf dem Stadtgebiet Nord der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)
Eine Vertragsverlängerung von zweimal einem Jahr ist möglich, so dass der Vertrag maximal bis 30.6.2029 läuft und dann automatisch endet.
Das Angebot an Parkierungsanlagen und Fahrradabstellanlagen wird ständig ausgeweitet.
Bereich West P+R inkl. B+R Anlagen
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahrradabstellanlagen (B+R) im Bereich West von Hamburg
Es ist eine Vertragsverlängerung um zweimal einem Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 30.06.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Angebot an Parkierungsanlagen und Fahrradabstellanlagen wird ständig erweitert.
Bereich Süd P+R inkl. B+R Anlagen
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahrradabstellanlagen (B+R) im Bereich Süd von Hamburg
Es ist eine Vertragsverlängerung um zweimal einem Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 30.06.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Angebot an Parkierungsanlagen und Fahrradabstellanlagen wird ständig erweitert.
Bereich Ost P+R inkl. B+R Anlagen
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahrradabstellanlagen (B+R) im Bereich Ost von Hamburg
Es ist eine Vertragsverlängerung um zweimal einem Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 30.06.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Angebot an Fahrradabstellanlagen und Parkierungsanlagen wird ständig ausgeweitet.
Bereich Innenstadt B+R Anlagen
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Fahrradabstellanlagen (B+R) im Bereich Innenstadt von Hamburg
Es ist eine Vertragsverlängerung von zweimal einem Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 30.06.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Angebot an Fahrradabstellanlagen und Parkierungsanlagen wird ständig ausgeweitet.
Alle Anlagen P+R und B+R
Ergebnisorientierte Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Parkierungsanlagen (P+R) und Fahrradabstellanlagen (B+R) im gesamten Bereich von Hamburg
Es ist eine Vertragsverlängerung um zweimal einem Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 30.06.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Angebot an Fahrradabstellanlagen und Parkierungsanlagen wird ständig ausgeweitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HOCHBAHN aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Aktuelle Bankerklärung, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
b) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung verfügt und diese die Versicherungssumme von 5.000.000,-EUR übersteigt.
c) Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a. Referenzangaben
b. Mitarbeiter
c. Produktionsstandorte und deren maschinelle Ausstattung
d. Zertifikate
Die Bewerber haben folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vor.
b) Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor.
Liegt ein Ausschlussgrund nach Buchstabe a) oder b) vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat.
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das "Formular_Eigenerklärung" zu nutzen (vgl. Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung).
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Eine zügige Rücksendung der unter I.3 (im DTVP) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE360WT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]