ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 096_2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 096_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrages für Personaldienstleistungen (Freie Mitarbeit) für das Land Berlin im IT-Bereich

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Personaldienstleistungen (Freie Mitarbeit) für das Land Berlin im IT-Bereich mit den nachfolgenden Profilen:

- Profil 1: Freie(r) IT-Administratorin / IT-Administrator (m/w/d)

- Profil 2: Freie(r) Fachinformatikerin / Fachinformatiker für Systemintegration / Vor-Ort-Support (m/w/d)

- Profil 3: Freie(r) IT-Projektmanagerin / IT-Projektmanager (m/w/d)

- Profil 4: Freie(r) Planerin / Planer für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) (m/w/d)

Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1 und 2) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Es wird ein Rahmenvertrag mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.

Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und ist zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Profildarstellung und Profilmatching / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Vermittlungsprovision / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-569433
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Der Auftraggeber geht nach einer zu Beginn des Vergabeverfahrens vorgenommenen Schätzung davon aus, dass Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto abgerufen werden (geschätzte Menge). Diesen Wert hat der Auftraggeber durch Erfahrungswerte so genau wie möglich ermittelt.

2) Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Laufzeit nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstmenge).

3) Die geschätzte Menge (Absatz 1) sowie die Höchstmenge (Absatz 2) sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelabrufe in einer bestimmten Menge abzurufen. Der Auftraggeber kann die geschätzte Menge bis zum Erreichen der Höchstmenge einseitig überschreiten.

4) Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Höchstmenge zu überschreiten. Beabsichtigt der Auftraggeber die Höchstmenge zu überschreiten, hat er dies dem Auftragnehmer anzuzeigen. Es bleibt dem Auftragnehmer freigestellt, der Überschreitung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

5) Der Auftraggeber ist aufgrund dieser Rahmenverträge nicht zur Erteilung von Einzelabrufen verpflichtet. Insbesondere wird den Auftragnehmern kein Mindestumsatz aufgrund dieser Rahmenverträge garantiert. Der Auftraggeber ist zur Beauftragung anderer Dienstleister berechtigt; es besteht keine Exklusivität.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023