10 KV Mittelspannungskabel - halogenfrei [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-902-20220727
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
10 KV Mittelspannungskabel - halogenfrei [ta]
Lieferung von halogenfreien 10 kV Mittelspannungskabel. Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung folgende Anforderungen aufweisen:
B2 s1 d1 a1
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Es sollen für die 10 kV- Stromversorgungen der U-Bahn Haltestellen 10 kV-Mittelspannungskabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall (halogenfreie Ausführung) geliefert werden.Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung folgende Anforderungen aufweisen:
B2 s1 d1 a1
Die Kabel sollen in einem Fertigungslos gefertigt werden und in zwei Lieferlosen (1. und 2. Quartal ) geliefert werden. Die genauen Liefertermine und Lieferlängen der Lose werden nach der Beauftragung benannt. Die Kabel sind mit Kupferleiter, VPE-Isolierung, der Mantel aus Ethylen-Vinylacetat (EVA), unvernetzt und
ohne Funktionserhalt, Nennspannung Uo/U = 6/10 kV, gemäß VDE 0276 Teil 622 und VDE 0295
(Leiteraufbau) sowie VDV-Schrift 515 zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE369D6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]