Generalübernehmerleistungen für Neubauvorhaben Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-EK-PE
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für Neubauvorhaben
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalübernehmerleistungen für das Neubauvorhaben der berlinovo „Dröpkeweg“.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge soll neuer seniorengerechter Wohnraum geschaffen werden.
Zu diesem Zweck wird beabsichtigt auf dem Grundstück Dröpkeweg 13,15 in 12353 Berlin eine Bebauung durch einen Generalübernehmer schlüsselfertig zu realisieren.
Berlin
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalübernehmerleistungen für das Neubauvorhaben der berlinovo „Dröpkeweg“.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge soll neuer seniorengerechter Wohnraum geschaffen werden.
Zu diesem Zweck wird beabsichtigt auf dem Grundstück Dröpkeweg 13,15 in 12353 Berlin eine Bebauung durch einen Generalübernehmer schlüsselfertig zu realisieren.
Allgemeine Projektdaten
• Neubau von einem Wohngebäude mit insgesamt 147 Wohneinheiten ergänzend im Erdgeschoss ein Gemeinschaftsraum für die Bewohner (Wohncafé), Gewerbeflächen (Kleingewerbe) im Erdgeschoss und einer Tiefgarage als Großgarage (ca. 1.537 m2)
• Objekttyp: Wohnen
• Kernzielgruppe: Seniorenwohnen
• BGF: 9.555 m2 gesamt
• Grundstück: 12.427 m2
• Geschossanzahl: EG bis 7. OG mit Unterkellerung
• Baugenehmigung liegt vor
• KFW 55EE Förderantrag liegt vor
• Termine: geplanter Baubeginn im IV Quartal 2023 und geplante Fertigstellung im IV Quartal 2025
Klarstellung: Es handelt sich um einen Werkvertrag. Der geplante Baubeginn ist im IV. Quartal 2023 und die geplante Fertigstellung für das IV. Quartal 2025 vorgesehen.
Die berlinovo wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen.Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in Anlage 4 vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in Anlage 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Referenzen
Bezeichnung Referenzobjekt
--
Bruttogeschossfläche (BGF)
--
Genaue BGF nach DIN 277 des Referenzobjektes (gesamt)
- weniger als 8.000 m2 BGF (0 Punkte)
- 8.000 m2 BGF oder mehr (3 Punkte)
- 10.000 m2 BGF oder mehr (4 Punkte)
- 15.000 m2 BGF oder mehr (5 Punkte)
--
Adresse des Referenzobjekts
--
Name des Auftraggebers
--
Adresse des Auftraggebers
--
Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten
--
Zeitraum der Erbringung der Leistung innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre (01.01.2018 bis 31.12.2022)), Abschluss nicht vor 01.01.2018
(Mindestanforderung)
--
Genaue Angabe, welche Leistungsphasen (5-8 LPH) (nach HOAI) der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei dem Referenzobjekt ausgeführt hat
--
Wohnfläche mindestens 1.400 m2. Unter dem Begriff „Wohnfläche“ versteht die berlinovo u.a.
• Microliving / Studenten-/Seniorenwohnungen oder
• Hotel-/ Pensions-/ Motelflächen
(Mindestanforderung)
--
Gesamtbauvolumen des Referenzobjektes mind. 5 Mio. EUR (netto) (Mindestanforderung)
--
Genaues Gesamtbauvolumen (EUR netto) des Referenzobjektes
--
Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten vglb. Leistung
--
Leistungsart: Anzahl geschaffene Wohnungen im Referenzobjekt, mit einem Umfang von mind. 50 Wohneinheiten
(Mindestanforderung)
--
Genaue Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten des Referenzobjektes
- weniger als 75 Wohneinheiten (0 Punkte)
- 75 oder mehr Wohneinheiten (3 Punkte)
- 100 oder mehr Wohneinheiten (4 Punkte)
- 125 oder mehr Wohneinheiten (5 Punkte)
--
Genaue Anzahl der Geschosse
- weniger als 6 Geschosse (0 Punkte)
- 6 oder mehr Geschosse (2 Punkte)
- 7 oder mehr Geschosse (4 Punkte)
--
Referenzprojekt mit Verfahren (Bauweisen, Baustoffen, Bauteilen etc.) durchgeführt, die im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen zu CO2-Reduktion geführt haben
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (2 Punkt)
--
Stichpunktartige Beschreibung der Maßnahmen etc.
Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (bspw. KfW, BEG o.ä.)
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (1 Punkt)
--
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare, wertungsfähige Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen. Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Ist die vergleichbare Referenz wertungsfähig, d.h. sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt, werden 3 Punkte vergeben. Darüber hinaus kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft Zusatzpunkte – maximal 17 Punkte pro vergleichbarer wertungsfähiger Referenz – wie in dieser Ziffer dargelegt erhalten.
In Summe kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft so über alle 5 Referenzen maximal 100 Punkte erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er/sie folgende personelle Besetzung sicherstellen kann:o Verfügbarkeit eines für den Einsatz in dem jeweiligen Projekt der berlinovo vorgesehenen Projektleiters mit relevantem Hochschulabschluss (Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss) und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung (mind. 5 Jahre als Projektleiter) über die gesamte Projektdauer
o Verfügbarkeit des Projektleiters innerhalb eines Arbeitstages vor Ort
o Mitarbeiter, der gem. § 65 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist
o Mitarbeiter, der als Berater für energetische Gebäudeplanung gern. § 21 EnEV oder vergleichbar zertifiziert ist
Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Der Bewerber erklärt, folgende Umsätze innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 erzielt zu haben (Achtung: Mindestumsatz von jährlich EUR 40 Mio. (durchschnittlich Gesamtumsatz), sowie jährlich EUR 20 Mio. durchschnittlich mit vergleichbaren Leistungen).
Mindestumsatz von jährlich EUR 40 Mio. (durchschnittlich Gesamtumsatz), sowie jährlich EUR 20 Mio. durchschnittlich mit vergleichbaren Leistungen
Ziffer 4.2.2 Formblatt "Teilnahmeantrag" - Mitarbeiter:
Der Bewerber erklärt, die in Anlage 5 angegebene Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eingesetzt zu haben.
Ziffer 4.2.3 - "Formblatt "Teilnahmeantrag" - ReferenzenDie berlinovo wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen.Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in Anlage 4 vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in Anlage 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Referenzen
Bezeichnung Referenzobjekt
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Bruttogeschossfläche (BGF)
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Genaue BGF nach DIN 277 des Referenzobjektes (gesamt)
- weniger als 8.000 m2 BGF (0 Punkte)
- 8.000 m2 BGF oder mehr (3 Punkte)
- 10.000 m2 BGF oder mehr (4 Punkte)
- 15.000 m2 BGF oder mehr (5 Punkte)
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Adresse des Referenzobjekts
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Name des Auftraggebers
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Adresse des Auftraggebers
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Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten
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Zeitraum der Erbringung der Leistung innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre (01.01.2018 bis 31.12.2022)), Abschluss nicht vor 01.01.2018
(Mindestanforderung)
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Genaue Angabe, welche Leistungsphasen (5-8 LPH) (nach HOAI) der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei dem Referenzobjekt ausgeführt hat
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Wohnfläche mindestens 1.400 m2. Unter dem Begriff „Wohnfläche“ versteht die berlinovo u.a.
• Microliving / Studenten-/Seniorenwohnungen oder
• Hotel-/ Pensions-/ Motelflächen
(Mindestanforderung)
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Gesamtbauvolumen des Referenzobjektes mind. 5 Mio. EUR (netto) (Mindestanforderung)
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Genaues Gesamtbauvolumen (EUR netto) des Referenzobjektes
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Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten vglb. Leistung
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Leistungsart: Anzahl geschaffene Wohnungen im Referenzobjekt, mit einem Umfang von mind. 50 Wohneinheiten
(Mindestanforderung)
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Genaue Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten des Referenzobjektes
- weniger als 75 Wohneinheiten (0 Punkte)
- 75 oder mehr Wohneinheiten (3 Punkte)
- 100 oder mehr Wohneinheiten (4 Punkte)
- 125 oder mehr Wohneinheiten (5 Punkte)
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Genaue Anzahl der Geschosse
- weniger als 6 Geschosse (0 Punkte)
- 6 oder mehr Geschosse (2 Punkte)
- 7 oder mehr Geschosse (4 Punkte)
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Referenzprojekt mit Verfahren (Bauweisen, Baustoffen, Bauteilen etc.) durchgeführt, die im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen zu CO2-Reduktion geführt haben
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (2 Punkt)
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Stichpunktartige Beschreibung der Maßnahmen etc.
Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (bspw. KfW, BEG o.ä.)
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (1 Punkt)
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Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare, wertungsfähige Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen. Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Ist die vergleichbare Referenz wertungsfähig, d.h. sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt, werden 3 Punkte vergeben. Darüber hinaus kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft Zusatzpunkte – maximal 17 Punkte pro vergleichbarer wertungsfähiger Referenz – wie in dieser Ziffer dargelegt erhalten.
In Summe kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft so über alle 5 Referenzen maximal 100 Punkte erreichen.
Die berlinovo wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen.Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in Anlage 4 vorgegebenen Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in Anlage 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Referenzen
Bezeichnung Referenzobjekt
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Bruttogeschossfläche (BGF)
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Genaue BGF nach DIN 277 des Referenzobjektes (gesamt)
- weniger als 8.000 m2 BGF (0 Punkte)
- 8.000 m2 BGF oder mehr (3 Punkte)
- 10.000 m2 BGF oder mehr (4 Punkte)
- 15.000 m2 BGF oder mehr (5 Punkte)
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Adresse des Referenzobjekts
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Name des Auftraggebers
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Adresse des Auftraggebers
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Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten
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Zeitraum der Erbringung der Leistung innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre (01.01.2018 bis 31.12.2022)), Abschluss nicht vor 01.01.2018
(Mindestanforderung)
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Genaue Angabe, welche Leistungsphasen (5-8 LPH) (nach HOAI) der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei dem Referenzobjekt ausgeführt hat
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Wohnfläche mindestens 1.400 m2. Unter dem Begriff „Wohnfläche“ versteht die berlinovo u.a.
• Microliving / Studenten-/Seniorenwohnungen oder
• Hotel-/ Pensions-/ Motelflächen
(Mindestanforderung)
--
Gesamtbauvolumen des Referenzobjektes mind. 5 Mio. EUR (netto) (Mindestanforderung)
--
Genaues Gesamtbauvolumen (EUR netto) des Referenzobjektes
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Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten vglb. Leistung
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Leistungsart: Anzahl geschaffene Wohnungen im Referenzobjekt, mit einem Umfang von mind. 50 Wohneinheiten
(Mindestanforderung)
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Genaue Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten des Referenzobjektes
- weniger als 75 Wohneinheiten (0 Punkte)
- 75 oder mehr Wohneinheiten (3 Punkte)
- 100 oder mehr Wohneinheiten (4 Punkte)
- 125 oder mehr Wohneinheiten (5 Punkte)
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Genaue Anzahl der Geschosse
- weniger als 6 Geschosse (0 Punkte)
- 6 oder mehr Geschosse (2 Punkte)
- 7 oder mehr Geschosse (4 Punkte)
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Referenzprojekt mit Verfahren (Bauweisen, Baustoffen, Bauteilen etc.) durchgeführt, die im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen zu CO2-Reduktion geführt haben
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (2 Punkt)
--
Stichpunktartige Beschreibung der Maßnahmen etc.
Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (bspw. KfW, BEG o.ä.)
- Nicht erbracht (0 Punkte)
- Erbracht (1 Punkt)
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Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare, wertungsfähige Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen. Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Ist die vergleichbare Referenz wertungsfähig, d.h. sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt, werden 3 Punkte vergeben. Darüber hinaus kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft Zusatzpunkte – maximal 17 Punkte pro vergleichbarer wertungsfähiger Referenz – wie in dieser Ziffer dargelegt erhalten.
In Summe kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft so über alle 5 Referenzen maximal 100 Punkte erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 14.02.2023, 10:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit jeweils einer Deckungssumme i.H.v. jeweils 5.000.000 € 3-fach (für Umweltrisiken 1-fach) maximiert spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland