IT-Experten Lose 1 -5 Referenznummer der Bekanntmachung: ZS C 2_vaIT01_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Experten Lose 1 -5
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Schulen Region III
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie die Außenstellen der Senatsverwaltung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen Region III
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es besteht eine Zuschlagslimitierung nur hinsichtlich der Lose 1 bis 4 gemäß § 30 VgV auf höchstens zwei Lose pro Bieter, sofern es ausreichend geeignete Angebote gibt. Das bedeutet, dass jeder Bieter sich zwar auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens für zwei Lose aus den Losen 1 bis 4 den Zuschlag erhalten kann.
Die Reihenfolge für die Zuschlagserteilung der Lose 1 bis 4 bestimmt sich nach der potenziellen Umsatzstärke dieser Lose wie folgt:
1. Los 4
2. Los 2
3. Los 3
4. Los 1
Der Zuschlag auf das Los 5 wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland