ITDZ Berlin: Unterstützung Servicecenter Referenznummer der Bekanntmachung: 042_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Unterstützung Servicecenter
Der externe Service-Center-Dienstleister (SC-DL) soll das ITDZ Berlin, Abteilung Service Center Verwaltung (SC) bei der Bewältigung der Aufgaben vor allem im Bereich von einfachen Standardtätigkeiten unterstützt. Konkret soll der Auftragnehmer in folgenden Punkten unterstützen:
- Abdeckung von erhöhtem Anrufaufkommen
- Abdeckung von Randzeiten
- Abdeckung außerhalb der Service Zeiten des ITDZ Berlin (Montag-Freitag 07:00-18:00 Uhr)
- Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fremdsprachenkenntnissen (Standardsprache im SC ist deutsch).
Der externe Service-Center-Dienstleister (SC-DL) soll das ITDZ Berlin, Abteilung Service Center Verwaltung (SC) bei der Bewältigung der Aufgaben vor allem im Bereich von einfachen Standardtätigkeiten unterstützt. Konkret soll der Auftragnehmer in folgenden Punkten unterstützen:
- Abdeckung von erhöhtem Anrufaufkommen
- Abdeckung von Randzeiten
- Abdeckung außerhalb der Service Zeiten des ITDZ Berlin (Montag-Freitag 07:00-18:00 Uhr)
- Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fremdsprachenkenntnissen im Servicecenter des Dienstleisters (Standardsprache im SC ist deutsch).
Der Rahmenvertrag beinhaltet die zweimalige Option, den Rahmenvertrag jeweils um ein Jahr zu verlängern.
Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Grundlage des Rahmenvertrages mit seinen Anlagen sind der EVB-IT Dienstleistung und die VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Unterstützung Service Center des ITDZ Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/