(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41176
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
FFM HBf
Planung der Traforäume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
FFM HBf
Planung der Traforäume
NT05: Wiederholung der Ausführungsplanung Gebäudeautomation
Umstände, die AG im Rahmen seiner Sorgfltspflicht nicht vorhersehen konnte:
Im Laufe der Planung musste die TGA-Planung und 50Hz-Trassenplanung angepasst werden. Hierzu erfolgte Änderungen in der Architektur in Form von neue Durchbrüche, Veränderungen von Wänden und Tragsysteme. Der AG konnte diese planungstechnischen Änderungen nicht vorhersehen, da diese erst durch umfangreiche Planung und Abstimmung der Planungsfirmen bekannt wurden.
Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da die hauptvertraglichen Leistungen bei der Planung gleich bleiben, lediglich die Planung muss angepasst werden.