Stimmzettel, Briefwahlumschläge und sonstige Wahlunterlagen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stimmzettel, Briefwahlumschläge und sonstige Wahlunterlagen
Druck und Lieferung von Stimmzetteln, Briefwahlumschlägen und sonstigen Druckstücken für die Europawahl 2024
Stimmzettel Europawahl 2024
Druck und Lieferung von Stimmzetteln für die Europawahl 2024.
Benötigt werden ca. 3.500.000 Stimmzettel, mit einer ungefähren Länge von 94 cm.
Da der Wahltermin derzeit noch nicht feststeht kann es eine Verlängerung der Vertragslaufzeit geben. Die Verträge treten mit der Zuschlagserteilung in Kraft und enden mit Ablauf der Europawahl 2024
Merkblätter, Plakate etc.
Druck und Lieferung von Merkblättern, Plakaten etc.
Da der Wahltermin derzeit noch nicht feststeht kann es eine Verlängerung der Vertragslaufzeit geben. Die Verträge treten mit der Zuschlagserteilung in Kraft und enden mit Ablauf der Europawahl 2024
Briefwahlumschläge für die Europawahl 2024
Briefwahlumschläge für die Europawahl 2024. Benötigt werden ungefähr:
Versandtaschen (grau) zum Versand der Briefwahlunterlagen
Menge: 1.000.000
Sonderformat: Fensterumschläge 125 x 235 mm
Fenster: Folien-Normfenster 45 x 90 mm in DIN Stellung
Briefwahlumschläge (hellrot)
Menge: 1.000.000
Format: Briefumschläge 120 x 176 mm
Beschaffenheit: Farbe: hellrot CMYK 0/60/15/0
Gewicht: 70 g/m2
Stimmzettelumschläge (blau)
Menge: 1.000.000
Format: Briefumschläge 114 x 162 mm
Da der Wahltermin derzeit noch nicht feststeht kann es eine Verlängerung der Vertragslaufzeit geben. Die Verträge treten mit der Zuschlagserteilung in Kraft und enden mit Ablauf der Europawahl 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland