Beschaffung von PKWs für die Autobahn GmbH des Bundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von PKWs für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.21 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig. Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen werden Nutzfahrzeuge verschiedenster Art benötigt, um alle anfallenden Aufgaben termingerecht erfüllen zu können.
Es wurden verschiedene Nutzfahrzeuge in drei Losen beschafft.
Modell 3008 PHEV
Lieferung des Modells 3008 PHEV.
Mitsubishi Eclipse Cross
Lieferung des Modells Mitsubishi Eclipse Cross.
Peugeot Partner
Lieferung des Modells Peugeot Partner.
Abschnitt IV: Verfahren
- Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
- bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn Liefer- oder Dienstleistungen zu besonders günstigen Bedingungen bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen, oder bei Insolvenzverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahrens oder eines in den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union vorgesehenen gleichartigen Verfahrens erworben werden.
§ 14 Abs. 4 Nr. 7 VgV ist gemäß Art. 32 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU richtlinienkonform auszulegen. Eine umfassende Marktabfrage hat ergeben, dass die Unternehmen eine Art Alleinstellung aus wirtschaftlichen Gründen einnehmen. Eine Beauftragung der benannten Unternehmen führt zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung als die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3008 PHEV
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitsubishi Eclipse Cross
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Peugeot Partner
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekamme
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Im Übrigen wird auf die Regelung des § 135 GWB hingewiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]