Freianlagenmanagement für schulische und nicht-schulische Immobilien - Dauerschuldverhältnis in 18 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 006-23 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenmanagement für schulische und nicht-schulische Immobilien - Dauerschuldverhältnis in 18 Losen
Ziel ist, in Zusammenarbeit mit den internen Mitarbeitern, das Herstellen und Erhalten eines verkehrssicheren Zustandes sowie die Weiterentwicklung der Außenanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen und Ansprüche, der Unterrichtsbelange sowie der ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Die Wahrung der Verkehrssicherheit hat stets oberste Priorität.
Zur Erreichung dieses Zieles sind verschiedene Aufgaben in der Bewirtschaftung (Pflege, Reinigung, Kontrolle etc.) und der Instandsetzung (Beseitigung von Unfallgefahren, Herstellung der Verkehrssicherheit) in der Form eines Dauerschuldverhältnisses als regelmäßige Aufgaben vorgesehen und durch den AN in eigener Zuständigkeit zu erbringen.
Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 4 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 4 Losen ergibt.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 4 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass die AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose.
Dienstleistung Freianlagen Region Mitte IH
Instandhaltungsmanagement für die Region Mitte.
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Mitte BW
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Mitte
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Altona IH
Instandhaltungsmanagement für die Region Altona
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Altona BW
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Altona
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Eimsbüttel IH
Instandhaltungsmanagement für die Region Eimsbüttel
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Eimsbüttel
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Eimsbüttel
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Bergedorf I
Instandhaltungsmanagement für die Region Bergedorf
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Bergedorf B
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Bergedorf
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Wandsbek-Nord
Instandhaltungsmanagement für die Region Wandsbek-Nord
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Wandsbek-Nord
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Wandsbek-Nord
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Wandsbek-Süd
Instandhaltungsmanagement für die Region Wandsbek-Süd
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Wandsbek-Süd
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Wandsbek-Süd
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Nord IH
Instandhaltungsmanagement für die Region Nord
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Nord BW
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Nord
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region HIBB IH
Instandhaltungsmanagement für die Region HIBB
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region HIBB BW
Bewirtschaftungsmanagement für die Region HIBB
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027
Dienstleistung Freianlagen Region Süd IH
Instandhaltungsmanagement für die Region Süd (GMH)
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027. AG für dieses Los ist GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH.
Dienstleistung Freianlagen Region Süd BW
Bewirtschaftungsmanagement für die Region Süd (GMH)
Der Vertrag für Freianlagenmanagement beginnt ab Beauftragung (voraussichtlich Anfang März 2023) und endet am 29.02.2025 mit der Option auf einmalige Verlängerung um 24 Monate bis maximal zum 28.02.2027.
Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen AN übermitteln.
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 24 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 28.02.2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Inkl. Option bis maximal 28.02.2027. AG für dieses Los isst GMH Gebäudemanagement GmbH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister(z.B. Architektenkammer)/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
- Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (alle mit der Erfüllung des Auftrags betrauten Personen werden bei Auftragserteilung verpflichtet, daher ist eine unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung einzureichen (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
Im übrigen siehe Leistungsbeschreibung.
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister(z.B. Architektenkammer)/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate),
- Ausgefüllte Eigenerklärung Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare),
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate), sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht. Besteht die Sozialkassenpflicht nicht, ist eine Negativbescheinigung beizubringen.
- In den Losen „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18): Betriebshaftpflichtversicherung (Meister/Techniker): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
- Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17): Berufshaftpflichtversicherung (Bachelor oder Master / Dipl.-Ing.): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
In den Losen „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18): Betriebshaftpflichtversicherung (Meister/Techniker): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17): Berufshaftpflichtversicherung (Bachelor oder Master / Dipl.-Ing.): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
- Bewirtschaftung: Eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre sind (Stichtag 01.12.2019), über eine vergleichbare Leistung in der Betreuung von Grundstücken öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Angabe der jeweils zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenz.
- Instandhaltung: Eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre sind (Stichtag 01.12.2019), über eine vergleichbare Leistung in der Betreuung von Grundstücken öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Angabe der jeweils zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenz.
- Qualitätskonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen sowie Fortbildungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix.
- Angabe des für die Ausführung der Leistungen verbindlichen Ansprechpartners
- In den Losen 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17 Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden (siehe Eignungskriterien). Zum Nachweis der Fachkunde ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation beizufügen.
- Umsätze aus den letzten 3 Geschäftsjahren
- In den Losen 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17: Für den Erhalt eines Loses ist ein Bachelor oder Master / Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anforderung entsprechend auf.
- In den Losen 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18: Für den Erhalt eines Loses ist mind. ein Meister, alternativ Techniker, im Bereich Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anforderung entsprechend auf.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV für die Lose der Bewirtschaftung:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die / den für die Leistung Verantwortlichen verlangt. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Für die Lose der Bewirtschaftung: Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]