IT-Netzwerk-Sicherheitslösung Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2022-14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Netzwerk-Sicherheitslösung Angebotsphase
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Einrichtung von Komponenten zur Umsetzung einer mehrstufigen Sicherheitslösung innerhalb der Datennetze des Auftraggebers entsprechend der Empfehlungen des BSI Grundschutz (NET 3.2). Dabei sollen die zentralen Firewalls des Herstellers Palo Alto Networks durch geeignete interne Firewalls basierend auf abweichenden Produkten ergänzt werden.
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Die Lösung umfasst:
- zentrales Managementsystem
- zentrales Loggingsystem
- HA Firewall Cluster groß (NGFW) - Durchsatz > 550 Gbps
- HA Firewall Cluster mittel (NGFW) in verschiedenen Konfigurationen - Durchsatz > 180 Gbps
- HA Firewall Cluster (NGFW) klein
- Single Firewall (NGFW) - Durchsatz > 130 Gbps
- Single Firewall (NGFW) - Durchsatz > 16 Gbps
- LAN-Switche (48 Port / min. 24 Port GE POE) - über das zentrale Management administrierbar
- WLAN Access Points - über das zentrale Management administrierbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Netzwerk-Sicherheitslösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6769YR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).