Juristische Datenbanken Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-40-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Datenbanken
Bereitstellung Juristischer Datenbank Beck-online
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Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dem öffentlichen Auftraggeber stehen das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl zur Verfügung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 1 VgV).
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn einer der Tatbestände aus § 14 Abs. 4 VgV einschlägig ist. Dies ist vorliegend der Fall.
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Die Lieferungen kann aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums.
Erläuterung:
Der Verlag C.H. Beck oHG stellt in der Online-Datenbank beck-online neben Rechtsprechung und Gesetzestexten insbesondere die für die Praxis relevanten juristischen Standardwerke und gängigen Zeitschriften zur Verfügung. Nahezu alle Kommentare und Zeitschriften des Verlags C.H. Beck oHG sind im Volltext ausschließlich über die vertragsgegenständliche Online-Datenbank abrufbar, da der Verlag über die Ausschließlichkeitsrechte der entsprechenden Inhalte verfügt. Lediglich der Verlag C.H. Beck oHG selbst bietet beck-online in der umfassenden Kombination verschiedener Module an, die für die Erfüllung der Aufgaben der DGUV und für die Bildungsangebote der HGU benötigt wird.
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
Juristische Datenbanken - Beck
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C69YH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland