Heizung, Slomanstieg 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 003-23 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung, Slomanstieg 1-3
Die Wärmeversorgung des Mensa-Neubaus wird als separater Abgang des Bestandsgebäudes ausgeführt. Die Zuleitung wird im Rohrgraben über den Schulhof in den Haustechnikraum geführt. Im Technikraum befindet sich ein Heizungsverteiler mit 2 Abgängen und entsprechender Druckhaltung. Das Rohrleitungsnetz besteht aus ca. 280 m mittelschwerem Stahlgewinderohr in den Dimensionen DN20 bis DN40, verlegt in der unteren Dämmebene auf dem Rohboden. Die Raumheizflächen bestehen aus ca. 550m² Fußbodenheizung, aufgeteilt auf 3 Heizkreisverteiler. Zusätzlich wird das Heizregister im Lüftungsgerät mit Wärme versorgt.
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Schule auf der Veddel
Slomanstieg 1-3
20359 Hamburg
Die Wärmeversorgungsanlagen des Mensa Neubaus sind zu errichten.
Die Wärmeerzeugung ist kein Bestandteil der Maßnahme und die Wärmeversorgung erfolgt aus dem Bestandsnetz der Schule. Die Versorgungsleitungen für den Neubau werden unterirdisch verlegt, in den Technikraum des Neubaus eingeführt und dort an den Heizungsverteiler angeschlossen.
Die Heizungsverteilung verläuft im Erdgeschoss auf dem Rohboden in der unteren Dämmebene zu den einzelnen Heizkreisverteilern der Fußbodenheizung und im Dachgeschoss zum Lüftungsgerät.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2023 bis ca. November 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Slomanstieg 1-3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Submissionstermin am 10.01.2023 um 10:00 Uhr ist ein Angebot eingegangen.
Dieses lag laut Niederschrift mit ca. 47,67 % über der Kostenschätzung. Auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis darf der Zuschlag gem. § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nicht erteilt werden. Das Angebot war somit aus der Wertung auszuschließen und die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen war, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]