Generalplanerleistungen für den Neubau von mehreren Wohngebäuden in der ehem. GZD Potsdam, VOEK 090-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 090-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau von mehreren Wohngebäuden in der ehem. GZD Potsdam, VOEK 090-22
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau von mehreren Wohngebäuden in der ehemaligen Generalzolldirektion Potsdam, Großbeerenstr. 341-345 sowie Jagdhausstr. 15+18, 14480 Potsdam (WE106782). Die Auftraggeberin plant die Vergabe der Leistungsphasen 3-9 HOAI, wobei die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 HOAI im Rahmen der stufenweisen Beauftragung als optionale Leistungen erbracht werden. Gegebenfalls sind auch Leistungen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Leistungsphasen 1 und 2 zu erbringen, welche im Rahmen der Vorbescheide nicht erbracht wurden. Die Auftraggeberin beabsichtigt weiterhin, die Ausführung des in Rede stehenden Bauvorhabens an einen Generalbauunternehmer (GU) zu vergeben.
ehemalige Generalzolldirektion Potsdam
Großbeerenstraße 341-345 sowie Jagdhausstraße 15 + 18
14480 Potsdam
Ausgangssituation:
Bund, Länder und Kommunen haben auf dem Wohngipfel im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensiven Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum beschlossen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BlmA genannt) wirkt aktiv bei der Schaffung von Wohnraum in den Ballungsgebieten mit, um so die Wohnungsfürsorge des Bundes zu stärken.
Durch Totalrückbau der Bestandsgebäude und Neubau von Wohnhäusern im unterschiedlichen Häusermix sollen in der ehemaligen Liegenschaft der Generalzolldirektion Potsdam insgesamt ca. 135 neue Wohnungen entstehen. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben.
Die Liegenschaft "ehemalige Generalzolldirektion Potsdam" gliedert sich in 4 Grundstücksflächen, wovon 3 Teilflächen (Teilfläche A-C) Gegenstand der Maßnahme sind. Die Teilfläche D der Liegenschaft befindet sich im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet und wird daher nicht weiter betrachtet.
Die zu betrachtenden Grundstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 24.200 m².
Die Liegenschaft wurde sowohl zu DDR-Zeiten, als auch nach der Wiedervereinigung vom Zoll genutzt. Seit Ende 2018 stehen die Gebäude auf den Teilflächen A-C leer. Zur Baufeldfreimachung werden aktuell alle Gebäude und baulichen Anlagen auf den Teilflächen A-C komplett zurückgebaut. Die Abrissmaßnahme wird planmäßig bis Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein.
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Leistungsumfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind im Wesentlichen Planungsleistungen, teilweise der LPH 1 und 2 und vollständig die LPH 3-9, in Anlehnung an § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Fassung 2021) für den Neubau von Wohnhäusern einschließlich Tiefgarage sowie der Freianlagen im Außenbereich.
Die BImA beabsichtigt, die genannten Leistungen als Generalplanungsleistungen in Vorbereitung der Ausführung des in Rede stehenden Bauvorhabens an einen Generalbauunternehmer (GU) zu vergeben.
Die zu vergebenden Leistungen betreffen Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplanung für die geplante Baumaßnahme in allen erforderlichen Leistungsbildern der LPH 3 bis 9 wie beispielweise Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Freianlagenplanung, Vermessungstechnik, Bauphysiker, Bodengutachter in Anlehnung an die HOAI zur schlüsselfertigen Errichtung der Wohnanlage. Gegebenfalls sind Leistungen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der LPH 1 und 2 zu erbringen, welche im Rahmen der Vorbescheide nicht erbracht wurden. Die Generalplanungsleistungen beinhalten daher insbesondere alle weiteren erforderlichen Fachplanungsleistungen, Leistungen von Sonderfachleuten, Gutachtern, Vermessern, Baugrunduntersuchung bis hin zur SiGe-Koordination zur Durchführung der Maßnahme. Im Planungs-/ Umsetzungsprozess können ggf. weitere Fachplanungsleistungen erforderlich werden.
Die Beauftragung des GP wird in folgenden Projektstufen erfolgen:
Stufe 1:
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, entsprechend der Leistungsphasen 3 bis 5 in Anlehnung an die HOAI
Ggfs. LPH 1 und 2 - Grundlagenermittlung und Vorplanung von Leistungen, die im Rahmen der Vorbescheide noch nicht erbracht wurden.
Stufe 2 (als optionale Leistung):
Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, Objektbetreuung, entsprechend der Leistungsphasen 6 bis 9 in Anlehnung an die HOAI
1.Wertungskriterien
1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022); Mindestanforderung: Umsatz (netto) mind. 18 Mio. € p. a.
- Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart im Bereich „Generalplanerleistungen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022); Mindestanforderung: Umsatz (netto) mind. 6 Mio. € p.a.
Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft ist die oben aufgeführte Angabe für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
1.2. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
Erklärung zur Unternehmensgröße und struktur: Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) beschäftigten Mitarbeiter muss mind. 6 sein und soll > 10 sein.
Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft ist die oben aufgeführte Angabe für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
1.3. Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen
Erklärung zur Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter: Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft ist die oben aufgeführte Erklärung für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
1.4. Verfügbarkeit des Personals und Sicherstellung / Konzept der vor-Ort-Präsenz
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die im Rahmen der Präqualifikation benannten Mitarbeiter möglichst umfassend in die zu erbringende Leistung eingebunden und kurzfristig erreichbar sind. Der Bewerber soll angeben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das von ihm vorgesehene Personal (soweit bereits jetzt bekannt) mit anderen Projekten im Ausführungszeitraum befasst ist. Für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft ist die oben aufgeführte Angabe für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
1.5. Referenzen
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen:
Mindestens 3 bis maximal 5 Referenzen mit der Bauaufgabe „Neubau von mehreren MFH mit 4 Geschossen (UG - 2.OG) mit mind. 50 WE einschl. Freiraumplanung“ in den letzten 5 Jahren mit einem Mindestbauvolumen (KG 200-700) in Höhe von 15 Mio. EUR (brutto).
Fertigstellung und Abnahme des der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum der letzten 5 Jahre (seit 2017). Die Referenzen müssen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern stammen. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Details zu den objektiven Kriterien und ihrer Bewertung finden sich in Anlage 3 "Wertungskriterien zur Auswahl der Bewerber" in den Vergabeunterlagen.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 "Wertungskriterien zur Auswahl der Bewerber").
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In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
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In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage 4 "Zuschlagskriterien und ihre Bewertung") in die engere Wahl kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der als Anlage 1 beigefügte Vordruck
„Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen, Eignungskriterien und Mindestanforderungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter kann alternativ als vorläufigen Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
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Die Auftraggeberin kann weitergehende Nachweise der Bewerber fordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
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Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindeststandard definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 2.3 Nachweis hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, 7. Qualifikationsnachweise der Beschäftigten und 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 "Eigenerklärung und Eignungskriterien").
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Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlagen 5 und 6). Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende Anlage 1 "Eigenerklärung und Eignungskriterien" mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen und 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 "Eigenerklärung und Eignungskriterien").
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In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 enthalten oder durch EEE):
1. Abgabe Teilnahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
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Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärungen ändern, ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitzuteilen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Der Gesamtumsatz mind. 18 Mio. € p.a.; Umsatz in der ausgeschriebenen Leistungsart „Generalplanerleistungen“ mind. 6 Mio € p.a.
Erklärung zur Unternehmensgröße und struktur: Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) beschäftigten Mitarbeiter muss mind. 6 sein und soll > 10 sein.
Qualifikation der Beschäftigten: 4 Beschäftigte mit mind. Bachelor Abschluss oder höher (Master, Dipl.-Ing.) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Leistungsbild Leistungsphase 3-9, davon 2 Beschäftigte im Bereich Fachplanung Gebäude und Innenräume und Bauüberwachung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, 4 Beschäftigte mit mind. Bachelor Abschluss oder höher (Master, Dipl.-Ing.) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Leistungsbild Leistungsphase 8.
Nachweis der Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten einschl. Büroinhaber (Bachelor, Dipl.-Ing. oder MA) für eine Anzahl von mindestens 4 Beschäftigten ist mit Teilnahmeantrag einzureichen.Mindestanforderung: Urkunde Hochschul-bzw. Fachhochschulabschluss (mindestens 4 Nachweise!)
Die Auftraggeberin legt Wert darauf, dass die im Rahmen der Präqualifikation benannten Mitarbeiter möglichst umfassend in die zu erbringende Leistung eingebunden und kurzfristig erreichbar sind. Die/der Bewerber/in soll angeben, ob und ggf. in welchem Umfang das von ihm vorgesehene Personal (soweit bereits jetzt bekannt) mit anderen Projekten im Ausführungszeitraum befasst ist.
Des Weiteren legt die Auftraggeberin Wert auf eine möglichst große und stetige vor-Ort-Präsenz des Auftragnehmers, um u.a. als zentrale Ansprechperson zur Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie ggf. auch den Mietern zur Verfügung zu stehen sowie um die Umsetzung der Maßnahmen und die ausführenden Firmen eng zu betreuen und zu überwachen. Die/der Bewerber/in soll darlegen, wie die vor-Ort-Präsenz sichergestellt werden soll.
Mindestanforderung an Referenzen: mindestens drei Projekte zur Generalplanung (Leistungsphasen 3-9) realisierter „Neubau von mehreren MFH mit 4 Geschossen (UG - 2.OG) mit mind. 50 WE einschl. Freiraumplanung“ in den letzten 5 Jahren mit einem Mindestbauvolumen (KG 200-700) in Höhe von 15 Mio. EUR (brutto) von mind. 2 unterschiedlichen Referenzgebern
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
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Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 14.02.2023 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-
/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers /Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.
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Die Bewerber/-innen haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und /oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Anlage 8 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“