Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für die Dom – Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002235
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für die Dom – Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Reinigung, die Müllentsorgung und den Winterdienst auf dem Heiligengeistfeld während der jährlich stattfindenden drei Domveranstaltungen.
Die Leistungen umfassen die Reinigung des Heiligengeistfeldes (Reinigungsobjekt - RO -, siehe die als Anlage beigefügte Flurkarte), die Einrichtung und Bewirtschaftung eines zentralen Müllplatzes, die Entsorgung des angefallenen Kehrgutes und Mülls sowie die Durchführung des Winterdienstes.
Reinigung vor und während der Veranstaltungszeit (inkl. Winterdienst)
Das Los umfasst die Reinigung der Veranstaltungsfläche vor, während und nach einer Domveranstaltung, sowie einen ggf. anfallenden Winterdienst. Die Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Danach verlängert er sich zweimalig um je ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2027, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich kündigt.
Einrichtung und Bewirtschaftung des zentralen Müllplatzes, sowie Gestellung von Abfallbehältern
Das Los umfasst die Einrichtung und Bewirtschaftung des zentralen Müllplatzes auf dem Veranstaltungsgelände, sowie die Gestellung von Abfallbehältern für die Veranstaltungsfläche mit Mülltonnenverkleidung. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Danach verlängert er sich zweimalig um je ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2027, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot/Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt beizufügen.
2) Betreffend Los 2: Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. Ziffer 1.6 und 3.6 der Leistungsbeschreibung
3) Bestätigung Haftpflichtversicherung: Es ist zu bestätigen, dass eine gem. 2.8 der Leistungsbeschreibung benannte Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder spätestens zum Vertragsbeginn besteht.
4) Referenzen: Zum Nachweis Ihrer Eignung sind 2 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 5 Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Art der Leistung
• Auftragszeitraum und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• Auftragssumme pro Veranstaltung/Markt
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
5) Eigenerklärung Fahrzeuge: Es ist zu erklären, dass die Anforderungen von Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung zum Einsatz von Fahrzeugen erfüllt werden. Die Erklärung ist im Kriterienkatalog der eVergabe zu erbringen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist.
Weiterhin ist die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.