Projektträgerschaft für das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) des BMWK Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-22#007
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) des BMWK
Das BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben im Bereich des Technologietransfer-Programms Leichtbau (TTP LB) zu beauftragen. Leichtbau ist eine ganzheitliche Konstruktionsphilosophie, die auf Gewichtsoptimierung und Materialeinsparung bei gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität abzielt. Leichtbauprodukte mit geringerer Masse verbrauchen in der Nutzungsphase, insbesondere im Mobilitätsbereich, weniger Energie und emittieren somit weniger Treibhausgase. Jedoch ist nicht nur die Nutzungsphase von Bedeutung; vielmehr gehört auch die Reduzierung des Materialeinsatzes in der Herstellung von Leichtbauprodukten und die Kreislauffähigkeit am Produktlebensende zu einem materialeffizienten und nachhaltigen Leichtbau.
Angesichts der durch hohe Energiepreise, Lieferengpässe und Rohstoffknappheit bewirkten Herausforderungen sind energie- und materialeffiziente Leichtbaulösungen bedeutender denn je und ermöglichen eine nachhaltige Wertschöpfung durch die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch. Daher besteht ein hoher branchenübergreifender Bedarf an Leichtbaulösungen, die weit über den Mobilitätssektor hinausgehen und auch Branchen wie etwa das Bauwesen und den Maschinenbau adressieren. Aber auch im Kontext der Energiewende werden ressourcenschonende Leichtbauprodukte und effiziente Produktionsprozesse benötigt. Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche der Querschnittstechnologie Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, der Leichtbaulösungen aus unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenbringt und weiterentwickelt. Hierdurch können neue Technologien im Leichtbau etabliert und Hindernisse für den interdisziplinären Transfer abgebaut werden.
An dieser Stelle soll das TTP LB des BMWK ansetzen und die Schlüsseltechnologie Leichtbau zielgerichtet weiterentwickeln. Fördergrundlage ist die Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des TTP LB. Durch einen Fokus auf den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer sollen speziellere branchen-fokussierte bzw. technologiespezifische Förderprogramme der Bundesregierung passgenau ergänzt werden. Das TTP LB verfolgt dabei insbesondere die folgenden übergeordneten förderpolitischen Ziele:
- den Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen. Voraussetzungen dafür sind Kostenreduktion und Serientauglichkeit innovativer Leichtbaulösungen, sowie systematische Ansätze zur Bewertung der Technologie und der Marktreife;
- Innovations- und Wertschöpfungspotentiale des Leichtbaus heben. Dazu müssen neue Anwendungsbereiche identifiziert und erschlossen, neue Technologien etabliert und zusätzliche Wertschöpfung durch Leichtbau generiert werden;
- branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern. Erreicht werden kann dies unter anderem durch den Ausbau der Vernetzung der Akteure im Themenfeld Leichtbau;
- durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen. Dies bedeutet die Etablierung neuer Technologien im Leichtbau und den Abbau von Engpässen und Hindernissen für den interdisziplinären Transfer;
- einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten. Dafür sollen die Treibhausgasemissionen durch Leichtbautechnologien vermindert und die Ressourcen- und Energieeffizienz gesteigert werden;
- Kreisläufe sollen für Leichtbaumaterialien geschlossen, Bilanzierungen ganzheitlich und über den gesamten Lebenszyklus vorgenommen und hochwertiges Recycling gewährleistet werden.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.
Der Projektträger übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Beratungsleistungen, Skizzenprüfung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle, Multiplikation der Erkenntnisse, Berichterstattung, Monitoring, Erfolgskontrolle, Unterstützung der BMWK-Öffentlichkeitsarbeit und sonstige begleitende Aufgaben.
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2026. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.03.2028.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum von zwei Jahren und somit die Gesamtlaufzeit von 60 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Ein-tragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. [Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.] Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 5 Mio. EUR.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 15 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern ver-fügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.4 Ausreichendes Personal: Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
3.3.5 Erfahrungen und Fachkunde in den relevanten Tätigkeitsschwerpunkten
Anforderung: Der Bieter hat seine Erfahrungen und Kenntnisse in den nachfolgend genannten Bereichen nachzuweisen:
Administration von Förderprogrammen; profi-Nutzung; Kenntnisse zu Leichtbau bzw. verwandten Themen und zum Technologietransfer; Vernetzung und Zusammenarbeit; Öffentlichkeitsarbeit - Beleg: Referenzen über mindestens 2 Aufträge für jeden der vorgenannten Bereiche. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2019 erbracht worden sein. Entweder 2 Referenzen, die alle 5 Bereiche gleichzeitig abdecken oder über mehrere Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers zulassen. Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
a. Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
b. Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten;
c. kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen,
Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
3.3.6 Technische Ausrüstung
Vorhandensein der technischen Voraussetzungen für die umgehende Einrichtung eines Zugangs zum Projektträger-Informationssystem (profi) des BMWK sowie der technischen Voraussetzung zur Anwendung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Beleg: Eigenerklärung mit dem obenstehenden Inhalt.
3.3.7 Qualitätsmanagement
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem anwenden, welches mindestens den Standard DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder eine mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.8 Informationssicherheitsmanagement
Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagement anwenden, welches mindestens den Standard DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder eine mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.9 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird - Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3.3.10 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei einer Auftragserteilung die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5 Belege zu Ausführungsbedingungen
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag gewährleisten. Hierzu sind Belege zu den folgenden Kriterien der Ausführungsbedingungen einzureichen:
3.5.1 profi-Nutzung: Der Bieter hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, die den Zugang und die Nutzung des Projektförder-Informationssystems (profi) zum Beginn der Vertragslaufzeit bestätigt.
3.5.2 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V): Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages. Es ist die als Anlage beigefügte Mustervereinbarung des BMWK zu verwenden. Der Bieter hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, in der er den zeitnahen Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung bestätigt.
3.6 Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833_2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderrichtlinie. Der Projektträger wird zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Der AN untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de