Umbau der Berufsschule für Installationstechnik zum Gymnasium Rotherbaum am Standort Bundesstraße 58, 20146 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-3 (HLS) und ALG 4, 5,6+8 (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 037-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Berufsschule für Installationstechnik zum Gymnasium Rotherbaum am Standort Bundesstraße 58, 20146 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-3 (HLS) und ALG 4, 5,6+8 (ELT)
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Umbau der Berufsschule für Installationstechnik zum Gymnasium Rotherbaum am Standort Bundesstraße 58, 20146 Hamburg beauftragt.
Weiteres siehe II. 2.4 der Bekanntmachung.
Hamburg
Auf dem Grundstück Bundesstraße 58 (Flurstück 230 in der Gemarkung Rotherbaum), der ehemaligen Gewerblichen Berufsschule für Installationstechnik, sollen die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude zu einem Gymnasium umgebaut und saniert werden.
Das neu gegründete Gymnasium ist während der geplanten Maßnahmen in das naheliegende Gebäude der Bundesstraße 41 für den Schulbetrieb ausgelagert. Für den Schulbetrieb ab Schuljahr 2023/2024 ist in der Turnhalle eine Interimsmaßnahme geplant. Die Leistungen zur Herstellung und dem Rückbau der Interimsmaßnahme in der Turnhalle als Vorabmaßnahme, werden über die Gesamtsumme der anrechenbaren Kosten in den jeweiligen Anlagengruppen vergütet. Die Interimsmaßnahme ist keine Einzelmaßnahme. Die Fertigstellung ist für Ende Juni 2023 festgelegt. Die Küchenplanung ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS für Umbau und Sanierung beträgt ca. 10,03 Mio. Euro brutto. Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Gesamtfertigstellung ist für das Schuljahr 2023/2024, Ende Juni 2024 geplant. Die Gebäudemietfläche beträgt 6.091,14 m².
Die zu vergebenden Leistungen für den Umbau bestehen aus folgenden Teilpaketen der HOAI mit stufenweiser Beauftragung sowie Besonderen Leistungen:
Leistungsphase 4 in den ALG 1, 2, + 3 (HSL)
Leistungsphasen 5-9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
Leistungsphase 3 in den ALG 4, 5, 6 + 8 [ELT]
Leistungsphasen 4-9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
Besondere Leistung der Übernahme und kritischen Würdigung der Planungsergebnisse aus den LP 3 bzw. LP 2 der ALG 1,2+3 bzw. ALG 4,5,6+8.
Besondere Leistung der Betreuung des Rückbaus von ca. 80-95% der vorhanden technische Einbauten in den LP 6-9.
Aufgrund der zeitlichen Enge werden die LP2+3 bei den Anlagengruppen 1,2+3 sowie die LP2 bei den Anlagengruppen 4, 5, 6 + 8 durch das Ingenieurbüro M+P Hamburg GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg geplant. Daraus resultierende, relevante Unterlagen werden mit Angebotsaufforderung allen Bietern zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Eine Vertretung der Schulleitung und weitere Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion oder als Sachverständige an Angebotsbewertungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
• Leistungsphasen 5-9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
• Leistungsphasen 4-9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau der Berufsschule für Installationstechnik zum Gymnasium Rotherbaum am Standort Bundesstraße 58, 20146 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-3 (HLS) und ALG 4, 5,6+8 (ELT)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]