Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000599
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen Insel Neuwerk) für die Zeit vom 01.01.2023 bis max. zum 31.12.2026.
Bereich Hamburg Mitte
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 1 der Höchstwert 400.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 1.
Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 2 der Höchstwert 534.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 2.
Bereich Hamburg Bergedorf
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 3 der Höchstwert 59.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 3.
Bereich Hamburg Nord und Wandsbek
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 4 der Höchstwert 480.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 4.
Bereich Hamburg Süd
Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 5 der Höchstwert 162.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Hamburg Mitte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Hamburg Bergedorf
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Hamburg Nord und Wandsbek
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Hamburg Süd
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.
2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener
Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift
zusenden.