Unterhaltsreinigung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E73163496
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E73163496
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Lotteriegesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Veranstaltungen staatlicher Lotterien und Wetten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu erbringenden Leistungen umfassen die tägliche Unterhaltsreinigung von Montag bis Freitag in den Geschäftsräumen der LOTTO Hamburg GmbH sowie die Versorgung mit Ausstattungs- und Verbrauchsmaterialien.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

LOTTO Hamburg GmbH Überseering 4 22297 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung in den Geschäftsräumlichkeiten von LOTTO Hamburg im Überseering 4, 22297 Hamburg. Zu der zu erbringenden Unterhaltsreinigung gehört auch die Versorgung von LOTTO Hamburg mit Ausstattungs- und Verbrauchsmaterialien. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag über die Unterhaltsreinigung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Der Vertrag läuft längstens bis zum 31.03.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die Erklärung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) anhand des vom Bieter eingereichten „Eignungsangaben“ und „Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU“ geprüft.

Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Dokument „Eignungsangaben“).

Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Jahresumsatz darf 160.000 € nicht unterschreiten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Dokument „Eignungsangaben“. Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter für die Erfüllung der nach der Leistungsbeschreibung auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist. Hierfür soll der Bieter Referenzen einreichen. Der Bieter benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2020 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag insbesondere dann, wenn sie

• die Erbringung der Leistung über mindestens 12 zusammenhängende Monate,

• eine vergleichbare Flächengröße von insgesamt ca. 2450 m²,

• Reinigungsleistungen von Büros, Küchen und Sanitärräumen,

• die Beschaffung von Verbrauchs- und Ausstattungsmaterialien,

• die Bereitstellung von Reinigungsgeräten, Maschinen und Reinigungsmitteln

zum Gegenstand hatten.

Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift sowie die Branche, in der der Auftraggeber tätig ist, zu benennen. Zudem hat der Bieter durch Setzen von Kreuzen mitzuteilen, ob die jeweils angegebenen Referenzen die definierten Vergleichbarkeitskriterien erfüllt. Der Bieter hat ferner die ausgeführten Leistungen zu beschreiben, die Reinigungsfläche und den Leistungszeitraum sowie das Gesamtauftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelligen Gesamtbetrag“ oder ca.-Angaben ausführen.

Die Darstellung der Referenzen hat in den Tabellen im Dokument „Eignungsangaben“ in den grau unterlegten Feldern zu erfolgen. Sollten die Tabellen nicht ausreichend sein, weil der Bieter weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus diesem Dokument zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.

Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die vom Bieter getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.

Ferner ist vom Bieter die durchschnittliche Anzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Führungs- und Teilzeitkräfte ohne Auszubildende) in den Jahren 2020, 2021, 2022 anzugeben.

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert ist und diese Zertifizierungen mit seinem Angebot einzureichen.

Außerdem hat der Bieter die Erklärung abzugeben, dass seine Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen und verstehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dokument "Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches

Vergabegesetz"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/02/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023