Gewobag ED - Nachtrag zum Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-CassirerStraße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewobag ED - Nachtrag zum Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-CassirerStraße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin
Gewobag ED - Nachtrag zum Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-CassirerStraße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin
Berlin
Gewobag ED und Gasag haben nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens einen
Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße 40 und SiegmundBergmann-Str. in 13587 Berlin am 27.02./16.03.2020 geschlossen („Wärmelieferungsvertrag“). Die Versorgung der Objekte ist über ein dezentrales Wärmeverteilnetz vorgesehen („dezentrales Wärmeverteilnetz“), das an ein bestehendes Nahwärmenetz des Lieferanten („Nahwärmenetz Maselake“) angeschlossen und über dieses Nahwärmenetz aus dem Heizhaus in der Asnieresstraße 10 in 13587 Berlin beliefert wird; Heizhaus und Nahwärmenetz Maselake sind bereits errichtet und stehen im Eigentum des Lieferanten.
Auf dem Grundstück Rauchstraße 22 in 13587 Berlin, Grundbuch Spandau, Blatt 13690, Flurstück 896; 897/76, 1045/75, 526 und 527, Flur 7 („Rauchstraße“) soll nun als neues Projekt eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge errichtet werden. Das Grundstück liegt im Bereich des o.g. dezentralen Wärmeverteilnetzes. Dieses neue Projekt soll Bestandteil des Wärmelieferungsvertrages werden und gleichfalls über das dezentrale Wärmeverteilnetz mit Wärme durch den Lieferanten versorgt werden. Hierzu ist eine Hausanschlussstation im Objekt zu errichten und das Objekt über eine Hausanschlussleitung an das dezentrale Wärmeverteilnetz anzubinden. Bei Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahren für den Wärmelieferungsvertrags war die Errichtung des Objekts in der Rauchstraße nicht vorhersehbar. Mit diesem Nachtrag zum Wärmelieferungsvertrag sollen im Wesentlichen die erforderlichen Regelungen zur Einbeziehung des Objekts in der Rauchstraße vereinbart werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird dadurch nicht verändert. Die vertragsgegenständlichen Grundstücke einschließlich des Grundstücks Rauchstraße und der Grundstücke, über die die Leitungen des dezentralen Wärmeverteilnetzes sowie die Hausanschlussleitungen verlaufen, stehen im Eigentum der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin („Gewobag
AG“); der Kunde ist eine Tochtergesellschaft der Gewobag AG. Die Nutzung dieser Grundstücke zur Errichtung und zum Betrieb der für die Versorgung dieser Grundstücke erforderlichen Leitungen und Hausanschlussstation („Versorgungsanlagen“) sind Gegenstand eines gesonderten Gestattungsvertrags bzw. eines noch abzuschließenden Gestattungsvertrags zwischen dem Lieferanten und der Gewobag AG.
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit: Vertragslaufzeit: 15 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um weitere 5 Jahre
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gewobag ED - Nachtrag zum Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Nachtrags ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens war aus folgenden Gründen gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB vergaberechtlich zulässig:
— Der Bedarf an Wärmelieferung war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wärmelieferungsvertrags für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin noch nicht absehbar, da das zu versorgende Objekt weder in Planung noch in Projektierung war,
— Die Gewobag ED hatte in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung des Wärmelieferungsvertrags für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin lediglich ein Angebot (Auftragnehmer auch des Nachtrags). Der Wettbewerb war wegen der Lage des Objektes in dem bestehenden Nahwärmenetz des Lieferanten („Nahwärmenetz Maselake“) und des bestehenden und im Eigentum der Gasag stehenden Heizhauses in der Asnieresstraße 10 in 13587 Berlin deutlich eingeschränkt. Kein weiterer Marktteilnehmer verfügt über die entsprechende und für die Wärmelieferung zwingende Infrastruktur,
— Ein Wettbewerber war im Auftragsfall jedenfalls - technisch - zwingend - angehalten, die entsprechende Infrastruktur (Heizhaus, Stichleitung, Netz) noch zu schaffen. Ein Wechsel des Lieferanten wäre daher mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden,
— Der nun vergebene Auftrag ist deutlich kleiner als der ursprüngliche Auftrag. Daher kam kein anderer Lieferant in Betracht,
— Die Leistungen entsprechen exakt den Leistungen, die im Wärmelieferungsvertrag für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße 40 und Siegmund-Bergmann-Str. in 13587 Berlin beauftragt sind. Die zusätzliche Beauftragung verändert daher auch nicht den Gesamtcharakter des Auftrags.
— Eine Eigenerbringung der Leistung war im Vergleich unwirtschaftlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt die Errichtung eines Wohngebäudes in der Boca-Raton-Str. (Maselake) in Berlin.
In diesem Gebiet verfügt die Gewobag bereits über von der Gasag Solution Plus mit Wärme versorgte Liegenschaften.
Zur Beschaffung der Wärmelieferung für das Objekt „Hugo-Cassirer-Str.“ hat die Gewobag ED im Jahre 2019 ein EU-weites Vergabeverfahren mit dem Ergebnis durchgeführt, dass im Markt kein starkes Interesse an der Ausführung der Leistung besteht. Einziger Bieter war das Unternehmen Gasag Solution Plus, das eine sehr nah an dem Gebäude liegende Versorgungsleitung betreibt. Sämtliche anderen Bieter waren im Fall der Zuschlagserteilung gezwungen, eine entsprechende Versorgungsleitung zu legen. Die Verlegung ist jedoch mit Kosten verbunden, die eine Ausführung der Leistung für ein Unternehmen unwirtschaftlich machen. Die benötigte Leistung ist demnach nach meiner Kenntnis nur dann wirtschaftlich ausführbar, soweit das Unternehmen bereits über eine entsprechende Leitung verfügt.
Nachdem die Gewobag ED den Vertrag bereits um die Wärmelieferung für das – im Verhältnis zur „Hugo-Cassirer-Str.“ deutlich kleineren – Objekt „Rauchstr.“ erweitert hat, beabsichtigt sie nunmehr eine erneute Erweiterung des Wärmlieferungsvertrags um die Leistungen für das – im Verhältnis zur „Rauchstr.“ deutlich kleineren „Objekt Boca-Raton-Str.“ Die Erweiterung soll eine längere Vertragslaufzeit als 4 Jahre haben.
Für sämtliche Objekte gilt die Versorgungssituation des ursprünglichen Auftrags.
Die Gewobag ED schätzt den Auftragswert (netto) für die Wärmeversorgung des Objekts (über 4 Jahre betrachtet) auf deutlich unter EUR 214.000,-.
Die Leistungen entsprechen inhaltlich dem Leistungsumfang des Grundauftrags.
Die Vertragslaufzeit ist synchron zu der Vertragslaufzeit des ursprünglichen Auftrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Die vereinbarte bereitzustellende max. Heizleistung wird von bisher 918 KW um 115 KW für die Boca-Raton-Str. auf 1033 KW angepasst.
Die zu errichtenden 7 Hausanschlüsse werden um 1 Hausanschluss auf 8 zu errichtende Hausanschlüsse als Verbindung zwischen dem dezentralen Wärmeverteilnetz und Kundenanlage erweitert.
Der Bedarf an Wärmelieferung für das Objekt Boca-Raton-Str. war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wärmelieferungsvertrags für die Objekte auf den Grundstücken Hugo-Cassirer-Straße und Siegmund-Bergmann-Str noch nicht absehbar, da das zu versorgende Objekt weder in Planung noch in Projektierung war. Der Wettbewerb war wegen der Lage des Objektes in dem bestehenden Nahwärmenetz des Lieferanten („Nahwärmenetz Maselake“) und des bestehenden und im Eigentum der Gasag stehenden Heizhauses in der Asnieresstraße 10 in 13587 Berlin deutlich eingeschränkt. Kein weiterer Marktteilnehmer verfügt über die entsprechende und für die Wärmelieferung zwingende lokale Infrastruktur. Ein Wechsel des Lieferanten wäre daher mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Die zusätzliche Beauftragung verändert auch nicht den Gesamtcharakter des Auftrags, da exakt dieselben Leistungen zusätzlich beauftragt werden.