Einführung eines softwarebasierten Leitstellen-Systems

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Personenbeförderung im Liniendienst (ÖPNV) im Hamburger Hafen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines softwarebasierten Leitstellen-Systems

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48951000 Schiffortungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HADAG beabsichtig die Einführung eines sogenannten Leitstellen-Systems.

Ein solches System ermöglicht der Betriebslenkung die sichere Steuerung des öffentlichen Personenfährverkehrs im Hamburger Hafen, die sichere Kommunikation zwischen Betriebslenkung und Schiffsführer, die zielgerichtete Kommunikation von Störungsmeldung und betrieblicher Einschränkung sowie die Generierung und Übermittlung von IST-Fahrplandaten an die regionale VBN-Datendrehscheibe und angeschlossene Drittsysteme (Fahrgastzählsystem, Fahrgastinformation, Außenfahrtzielanzeige).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der Firma Hacon Ingenieurgesellschaft mbH (HACON) einen Vertrag über die Bereitstellung des ITCS-Systems HAFAS.fleet zu schließen. Die Systemeinführung erfolgt aufgrund zwingender und dringlicher technischer, betrieblicher und gesetzlicher Gründe. Ein solches System ermöglicht der Betriebslenkung die sichere Steuerung des öffentlichen Personenfährverkehrs im Hamburger Hafen, die sichere Kommunikation mit den Schiffsführern, die Übermittlung von Störungsmeldungen und die Generierung von IST-Fahrplandaten an die VBN-Datendrehscheibe und angeschlossene OnBoard-Drittsysteme. Da es für den wasserseitigen ÖPNV keine dedizierten ITCS-Systeme gibt, wird ein für den Busbetrieb ausgelegtes System adaptiert, welches spezielle Anforderungen erfüllen muss. Insbesondere muss das System folgenden – nicht abschließend aufgelisteten -Vorgaben genügen, welche in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie verifiziert wurden:

• Eine aktive Anbindung an die VBN-Datendrehscheibe mit den Schnittstellen VDV 454 AUS, VDV 454 AUSREF, VDV 453 DFI und VDV 453 ANS mit Blick auf die Dringlichkeit. Eine initiale Herstellung dieser Schnittstellen ist aus zeitlicher Sicht nicht realisierbar. Diese Datendrehscheibe ist offizieller Zielpunkt im Geltungsbereich der HADAG. Mit den in Frage kommenden Anbietern, die über eine aktive Anbindung verfügen, wurden Gespräche geführt.

• Die Software muss vollumfänglich Cloud-nativ bereitgestellt werden. Der Grund ist die IT-Strategie und die örtliche Rahmenbedingung. Aufgrund des Tidehubs und der Anlegemanöver unterliegt die schwimmende Betriebsanlage stetigen Vibrationen und Erschütterungen, was bei einer On-Premise Installation die Betriebssicherheit einschränken würde. Ein Cloud-natives System ist erforderlich da die Mitarbeiter mit mobilen oder rein Browserbasierten Thin-Clients arbeiten sollen, was zum Ausschluss von Systemzugängen via RDP-Verbindung führt.

• Die Berechnung der Ankunftsprognose erfolgt bei HAFAS.fleet nicht anhand der geographischen Route oder der geplanten Sollstrecke zwischen den Halten, sondern anhand der Luftlinie zwischen zwei benachbarten Haltestellen. Es wird eine eintreffende GPS-Koordinate zunächst auf diese Luftlinie abgebildet. Zu dieser Position auf der Luftlinie wird eine interpolierte Sollzeit berechnet, anhand der geplanten Zeiten der letzten und nächsten Haltestelle. Zu beachten ist hierbei, dass die Interpolation nicht linear erfolgt, sondern variable Parameter für ein Abbilden des Anfahr- und Abbremsverhaltens enthält. Ein Vergleich des Koordinaten-Zeitstempels mit der künstlich erzeugten Soll-Zeit definiert anschließend die prognostizierte Ankunft am nächsten Halt. Der gleiche Ansatz wird auch innerhalb der Fangradien um die Halte genutzt, so dass auch große Fangradien nicht zu systematisch falschen Zeiten führen. Diese Voraussetzung kommt dem Umstand zugute, dass Wasserstraßen eine besondere Anforderung an den Berechnungsalgorithmus bedingen.

• Das System darf nicht rein Umlaufbasiert arbeiten. Anders als üblich, existiert derzeit kein System zur Bereitstellung von Umlaufplänen. Aufgrund knapper Ressourcen bei Schiffen und Schiffsführern müssen Ad-hoc Änderungen an der Fahrplanung möglich sein. Im Zuge der Marktrecherche hat sich die fahrtenbasierte Steuerung als am Markt unüblich herausgestellt, welche nur durch HAFAS.fleet erfüllt werden.

• Es muss ein rein Software-basiertes System bereitgestellt werden. Die Fähren verfügen über keine Bus-übliche Hardware-Peripherie, was aufgrund der räumlichen und technischen Gegebenheiten auch nicht nachgerüstet werden kann.

• Das System muss auf Android-Tablets laufen, welches als zentrale Steuereinheit für alle anderen IT-Systeme eingesetzt wird.

• Das System muss ohne Hardware-Gateway auskommen und auf standardisierten VDV-Schnittstellen aufbauen, um eine langfristige Erweiterbarkeit und Austauschbarkeit sicherzustellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 2 b) VgV ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Eine Marktrecherche hat ergeben, dass nur die Firma HACON in der Lage ist, ein ITCS-System zu liefern und bereitzustellen, welches den Anforderungen der HADAG genügt. Die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, nmit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Eurlpäischen Union. Nach § 160 Abs. 3. Nur 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023