Beschaffung von Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Büchern und Fachmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 1003848

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYWV3S8YS1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYWV3S8YS1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Büchern und Fachmedien

Referenznummer der Bekanntmachung: 1003848
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22200000 Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um als Dienstleister im Gesundheitsbereich tätig sein zu können, benötigt die DAK-Gesundheit zur Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgaben diverse Medien im Literaturbereich. Die Literaturversorgung der Mitarbeiter hat zum Ziel, die aktuelle und fachlich fundierte Qualität in den Aus- und Fortbildungs- sowie Beratungs- und Vorgangsprozessen zu unterstützen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
22210000 Zeitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um als Dienstleister im Gesundheitsbereich tätig sein zu können, benötigt die DAK-Gesundheit zur Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgaben diverse Medien im Literaturbereich. Die Literaturversorgung der Mitarbeiter hat zum Ziel, die aktuelle und fachlich fundierte Qualität in den Aus- und Fortbildungs- sowie Beratungs- und Vorgangsprozessen zu unterstützen.

Daher wird ein Auftragnehmer gesucht, der folgende Leistungen übernimmt:

- die fach- und zeitgerechte Versorgung der DAK-Gesundheit mit Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Büchern, Fachmedien und Loseblattwerke, welche im Preisblatt aufgelistet sind;

- Konfektionierung der Printzeitschriften und Nachtragslieferungen mit Umläufen;

- Verwaltung der im Preisblatt aufgelisteten Datenbanklizenzen;

- Zur-Verfügung-Stellung bzw. Betrieb eines Verwaltungsportals, für das einem Team von Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit Zugriffsrechte eingeräumt werden;

- Zur-Verfügung-Stellung (d.h. Anbindung und Betrieb) eines Webshops für Recherchen und Versand von Bestell- oder Ausleihaufträgen;

- Bereitstellung eines im gesamten Unternehmen der DAK-Gesundheit nutzbares Wissensportal.

Die DAK-Gesundheit muss derzeit kontinuierlich mit überwiegend deutschsprachigen Medien versorgt werden. Die voraussichtlichen Jahresmengen sind nach derzeitiger Planung folgende:

- ca. 40 Abonnements regionale und überregionale Tageszeitungen bundesweit

- ca. 200 Fachzeitschriften-Abonnements

- ca. 80 Loseblattwerk-Abonnements

- ca. 1500 Buch- und Medienexemplare pro Jahr

- ca. 100 Onlinelizenzen

Eine Änderung der Abonnements bzw. Datenbanklizenzen (Reduzierung bzw. Steigerung der Titel und / oder der Anzahl pro Titel) ist jederzeit möglich.

Neben periodisch erscheinender Literatur ist auch die Versorgung mit erst auf Bestellung zu liefernder Literatur Inhalt der Leistung. Der Abruf dieser erst auf Bestellung zu liefernder Literatur erfolgt durch die DAK-Gesundheit bei Bestehen eines entsprechenden Bedarfes; insofern besteht diesbezüglich keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.

Einzelheiten zu Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) sowie dem Preisblatt (Anlage B2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die DAK-Gesundheit hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig bis zu dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die DAK-Gesundheit teilt dem Auftragnehmer jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mit, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Neben periodisch erscheinender Literatur ist auch die Versorgung mit erst auf Bestellung zu liefernder Literatur (vgl. § 3 Abs. 5 und Abs. 6) Inhalt der Leistung. Der Abruf dieser erst auf Bestellung zu liefernder Literatur erfolgt durch die DAK-Gesundheit bei Bestehen eines entsprechenden Bedarfes; insofern besteht diesbezüglich keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hierbei ist es ausreichend, wenn die Datenschutzerklärung (Anlage B3) von einem unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Bieterunternehmens unterzeichnet bzw. signiert und mit dem Angebot eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass mit dem Angebot die von allen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter unterzeichneten Datenschutzerklärungen eingereicht werden.

(2) Eigenerklärung bzgl. Buchpreisbindungsgesetz (in Ziff. 6 der Anlage A1)

(3) Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B5)

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (1) - (3) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Bestätigung des Vorliegens über das Bestehen bzw. - im Falle der Auftragserteilung - des Abschlusses einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000,- EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer Deckungssumme von min. 1.000.000,- EUR pro Jahr für Vermögensschäden durch Ankreuzen in Ziffer 1 der Anlage A1

(2) Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:

- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;

- Standorte im In- und Ausland, insbesondere Nennung und Darstellung des Standortes/der Standorte, von welchem/n aus die Leistung erbracht wird;

- Umsatz des Bieters in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen ist, genügt eine Schätzung);

- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) und (2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (2) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung betreffend die Eignung gemäß Vorlage (Anlage A1)

(2) Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 2 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 6 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse).

Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:

- die Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein;

- die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für etwaige Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 125 f. GWB).

Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.

(3) Bestätigung des Vorhandenseins eines Webportals und -shops (in Ziff. 7 der Anlage A1) unter Beifügung eines Belegs über das Vorhandensein (z.B. Ausdrucke aus Webportal/-shop)

(4) Darstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter / Ansprechpartner, inkl. Darstellung der Vertretungsregelung sowie Qualifikation der Mitarbeiter (einzutragen in Ziff. 8 der Anlage A1), wobei jeder für den Einsatz vorgesehene Mitarbeitende min. die Ausbildung "Buchhändler" aufweisen muss

(5) Eigenerklärung bzgl. Vertragspflichten gemäß Vorlage (Anlage B4)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (1) - (3) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/02/2023
Ortszeit: 12:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, dass die Vorgaben des Dokuments "Vorgaben an das einzureichende Konzept" (Anlage A2) einhält.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYWV3S8YS1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, wenden. Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023