Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18812
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Linz am Rhein
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT14: Lizenzkosten PKP
Lizenzkosten für die Nutzung der Projektkommunikationsplattform (PKP) zur Erfüllung der Dokumentationspflichten des AN. Eine Übertragung der Dokumentationspflichten ist nicht möglich.