Vertragsverlängerung BIM-Projektplattform Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-20230120_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung BIM-Projektplattform
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die
Erhöhung der Useranzahl zu schließen.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl zu schließen.
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die
Erhöhung der Useranzahl zu schließen. Der Projektumfang besteht aus der Bereitstellung der CDE für eine erhöhte Useranzahl für weitere 3 Jahre. Die CDE enthält eine technische Lösung für die volle Integration des Signaturprozesses innerhalb der SaaS Lösung ohne weitere externe Softwaremodule (z.B. Adobe Sign), die volle Integration des 3D Modellprüfprozesses inkl. BCF-Management in der Standardsoftware der Hochbahn für 3D Modellbearbeitung und die Verfügbarkeit der direkten Schnittstelle zu wichtigen Archivsystemen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der Bereitstellung der CDE für eine erhöhte Useranzahl für weitere 3 Jahre. Die CDE enthält eine technische Lösung für die volle Integration des Signaturprozesses innerhalb der SaaS Lösung ohne weitere externe Softwaremodule (z.B. Adobe Sign), die volle Integration des 3D Modellprüfprozesses inkl. BCF-Management in der Standardsoftware der Hochbahn für 3D Modellbearbeitung und die Verfügbarkeit der direkten Schnittstelle zu wichtigen Archivsystemen.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von EPLASS durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl kann nur durch die Herstellerfirma ausgeführt werden.
Das System wird seit März 2021 zur Koordination des Planungsprozesses bei Behörden, Planungs- und Prüfungsbüros sowie parallel planenden Unternehmen eingesetzt und wurde in vielen Belangen mit erheblichem Zeitaufwand sowohl bei den Fachabteilungen als auch beim Hersteller speziell auf die dort notwendigen Prozesse angepasst.
Für die verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen sind herstellerspezifische Kenntnisse, die Geschäftsgeheimnisse und geschütztes Know-How umfassen, über das Gesamtsystem erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden Systems verfügt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36015
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]