Joint Venture-Projekt Bucherstraße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gewobag.de/wp-content/uploads/2021/05/Gewobag-Ankaufsprofil_2021_2021-05-19.pdf
Abschnitt II: Gegenstand
Joint Venture-Projekt Bucherstraße
Joint Venture zum Erwerb von Grundstücken gelegen in Berlin-Pankow und zur Entwicklung des Standorts innerhalb einer Gesellschaft.
Gründung eines Joint Ventures zum Erwerb von Grundstücken gelegen in Berlin-Pankow und zur Entwicklung des Standorts innerhalb einer Gesellschaft (gesellschaftsrechtliche Beteiligung bzw. Erwerb von Grundstücken im Wege eines Share-Deals); Bebauung des Grundstücks mit überwiegend Wohnhäusern (angestrebt sind ca. 20.062 qm zu errichtende Wohnfläche).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem Beschaffungsvorgang handelt es sich um die Vereinbarung eines Joint Venture-Vertrags zum Zweck der Übertragung und Entwicklung des Grundstücks in einer Gesellschaft. Von der Projektgesellschaft sollen überwiegend Wohnhäuser gebaut werden. Bei dem Vorgang handelt es sich um ein Immobilienbedarfsgeschäft, das gemäß Art. 10 lit. a) der EU-Richtlinie 2014/24/EU bzw. nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Wörishofen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirschaft/wirschaftsrecht/vergabekammer/
30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).