Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen und Serviceleistungen für Aufbauten und Schüttungen der Firma Zöller-Kipper GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: VVoT-RV 2022-190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen und Serviceleistungen für Aufbauten und Schüttungen der Firma Zöller-Kipper GmbH
Gegenstand der Vergabe ist die bedarfsbezogene Lieferung von Original Ersatz- und Verschleißteilen, sowie Serviceleistungen für die Wartung und Reparatur von Aufbauten und Schüttungen des Herstellers Zöller-Kipper GmbH.
Gegenstand der Vergabe ist die bedarfsbezogene Lieferung von Original Ersatz- und Verschleißteilen, sowie Serviceleistungen für die Wartung und Reparatur von Aufbauten und Schüttungen des Herstellers Zöller-Kipper GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die hier ausgeschriebene Leistung für die Lieferung von Originalherstellersatzteilen und Serviceleistungen an Aufbauten der Firma Zöller-Kipper GmbH kann nur vom Hersteller selbst erbracht werden. Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnamewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen und Serviceleistungen für Aufbauten und Schüttungen der Firma Zöller-Kipper GmbH
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland