Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0028-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge
Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge
min. 300 Stk/ max. 1.200 Stk
Los 1 Funkanlagen
Los 2 Antennen
Los 3 Antennenkabel u. Stecker
Los 4 Kombinatonslos 1-3
Laufzeit 4 J. (Option +2 J., +2 J., +2 J.; = max. 10 J.)
Kombinationslos 4 (Los 1 bis 3)
Lieferung von Funkanlagen
Berlin
Los 1 Lieferung von Funkanlagen
mindestens 300 Stück
maximal 1.200 Stück
Konfiguration & Firmware 20x
Option: Schulung zur Bedienung, Konfiguration und Administration der FFA als Systemadministrator bzw. Nutzer für ca. 10 Mitarbeiter
Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Option: Schulung zur Bedienung, Konfiguration und Administration der FFA als Systemadministrator bzw. Nutzer für ca. 10 Mitarbeiter
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung von Antennen
Berlin
Los 2 Lieferung von Antennen
mindestens 300 Stück
maximal 1.200 Stück
Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung von Antennenkabeln und Steckern
Berlin
Lieferung von Antennenkabeln und Steckern
Antennenkabel
mindestens 300 Stück
maximal 1.200 Stück
Stecker
mindestens 300 Stück
maximal 2.400 Stück
Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung Kombinationslos 4
Berlin
Kombinationlos 4 (Los 1 bis 3)
Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen:
15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre)
15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre)
15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre)
Ziehungsfrist: 1 Monat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärungen
einzureichen:
Eigenerklärung zur Eigung national (Formblatt):
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich erkläre,
• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),
• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber/Bieter ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zum Wettbewerbsregister
Ich erkläre, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
5. Erklärung zur Höhe der Versicherung
Ich erkläre, dass mein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Versicherung in der in der "Eignungsmatrix" geforderten Höhe verfügt.
Weitere Erklärungen
- Die Erklärung gemäß Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) ist mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Für Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/ Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/ Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" (Formblatt Eignungsleihe) zu verwenden.
- Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Sie ist abzugeben von allen Bewerbern/ Bietern/ allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften/ allen Nachunternehmern/ allen Eignungsleihgebern.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Los 1
- Der Bieter muss einen aktuellen Handelsregisterauszug übermitteln.
- Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er selbst Hersteller oder zertifizierter Vertragspartner des Herstellers der angebotenen Funktechnik ist.
- Der Bieter muss den durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten 3 Jahre (2020-2022) angeben. Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 0,8 Mio. EUR. Unterhalb eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes von 0,8 Mio. EUR erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen, benennen. Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mindestens 3 betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Los 2
- Der Bieter muss einen aktuellen Handelsregisterauszug übermitteln.
- Der Bieter muss den durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten 3 Jahre (2020-2022) angeben. Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 0,2 Mio. EUR. Unterhalb eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes von 0,2 Mio. EUR erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen, benennen. Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mindestens 2 betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Los 3
- Der Bieter muss einen aktuellen Handelsregisterauszug übermitteln.
- Der Bieter muss den durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten 3 Jahre (2020-2022) angeben. Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 0,1 Mio. EUR. Unterhalb eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes von 0,1 Mio. EUR erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen, benennen. Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mindestens 2 betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Los 4
- Der Bieter muss einen aktuellen Handelsregisterauszug übermitteln.
- Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er selbst Hersteller oder zertifizierter Vertragspartner des Herstellers der angebotenen Funktechnik ist.
- Der Bieter muss den durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten 3 Jahre (2020-2022) angeben. Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 1,0 Mio. EUR. Unterhalb eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes von 1,0 Mio. EUR erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss die Anzahl der Mitarbeiter, die auftragsrelevante Leistungen erbringen, benennen. Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mindestens 3 betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
- Der Bieter muss über eine Versicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. / Schadensereignis verfügen. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Der Bieter muss zwingend folgende Referenzen nachweisen:
Los 1
Mindestens 1 Projekt mit Lieferumfang von mehr als 1200 TETRA-Funkgeräten.
Mindestens 5 Projekte mit TETRA-Technik.
Mindestens 1 Projekt im Kontext der Brandschutznorm EN45545-2.
Alle Referenzen müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Innerhalb eines Projektes können mehrere Mindestanforderungen erfüllt sein. Es können jedoch auch alle Mindestanforderungen mit separaten Referenzen nachgewiesen werden.
Los 2
Mindestens 1 Projekt mit Lieferumfang von mindestens 1.200 Antennen oder mehrere Projekte mit Lieferumfang von insgesamt mindestens 1.200 Antennen.
Alle Referenzen müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Los 3
Mindestens 1 Projekt mit Lieferumfang von mindestens 3.000m Antennenkabel & 2.400 der Stecker oder mehrere Projekte mit Lieferumfang von mindestens insgesamt 3.000m Antennenkabel & 2.400 der Stecker.
Alle Referenzen müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Los 4
Mindestens 1 Projekt mit Lieferumfang von mehr als 1200 TETRA-Funkgeräten.
Mindestens 5 Projekte mit TETRA-Technik.
Mindestens 1 Projekt im Kontext der Brandschutznorm EN45545-2.
Alle Referenzen müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Innerhalb eines Projektes können mehrere Mindestanforderungen erfüllt sein. Es können jedoch auch alle Mindestanforderungen mit separaten Referenzen nachgewiesen werden.
Der Bewerber muss die ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung einreichen, um weitere angebotsrelevante Unterlagen zu erhalten.
Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Angebote erfolgt anhand in Ziffern III.1.1 bis III.1.3 beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür
erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere
Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) mit Stand 12/2022 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Frequenzzuteilung eines Tetra-Betriebsfunknetzes der Bundesnetzagentur erfolgt für 10 Jahre/ Planungssicherheit
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0028-2023 zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.01.2023, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht
kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Sofern der Bewerber/ BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
4. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot inkl. Eignungsunterlagen einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen
(Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht werden. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen.
Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung
der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus
die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert.
Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Angebot wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.
Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass er im Auftragsfall diejenigen Leistungen als
Eignungsleihgeber erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
6. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Angebote Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Angebote zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
7. Erläuterung zum Ablauf des Offenes Verfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise.
8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.