Raumlufttechnische Anlagen - Zentralgeräte und deren BauelementeRaumlufttechnische Anlagen - Luftverteilsysteme und deren Bauelemente Referenznummer der Bekanntmachung: 22HM1-04-217B9113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnische Anlagen - Zentralgeräte und deren BauelementeRaumlufttechnische Anlagen - Luftverteilsysteme und deren Bauelemente
Neubau Kita Gudrunstr. 14
Gudrunstr. 14, 10365 Berlin
KGR 430
1 St. Lüftungszentralgerät 2.900 m3/h
1 St. Lüftungszentralgerät 5.280 m3/h
ca. 430 m2 Luftleitung / Formstücke
ca. 200 m Wickelfalsrohr
ca. 30 m2 Küchenlüftungsdecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumlufttechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkner
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 15537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bieterkommunikation, Nachforderungen erfolgen ausschließlich elektronisch.
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen des Auftraggebers. Mit dem Angebot ist auch die Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (V2413 F) sowie ein Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen (V 233 EU.F) einzureichen. Auf gesondertes Verlangen ist die Verpflichtungserklärung zur Leistung anderer Unternehmen (V 236 EU.F)einzureichen. Eine Übersicht, welche weiteren Anlagen, bzw. Unterlagen/Angaben bereits mit dem Angebot bzw. erst auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind, kann dem Formblatt 2111 EU.HF entnommen werden.
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Bieter behandelt.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen, Angaben und Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer III.1.1) der Auftragsbekanntmachung vorzulegen. Die Erklärungen, Angaben und Belege bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) der Auftragsbekanntmachung müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eingereicht werden; es reicht insoweit aus, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
Beim Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nr. 7 der Teilnahmebedingungen EU ( V 212 EU) sind ggf. auf gesondertes Verlangen die Nachweise über die PQ- bzw. ULV-Eintragung oder Eigenerklärungen (Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer III.1.1) der Auftragsbekanntmachung gemäß Formblatt V 124.H F und Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB) auch für diese abzugeben.
Das Angebot nebst Anlagen sowie die Korrespondenz mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]