Heizung, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 161-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung, Richard-Linde-Weg 49
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Es handelt sich um das vierte Haus an diesem Standort im 3. Bauabschnitt.
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg
ca. 2200 m Heizungsleitung DN12-DN65 mit Formteilen und Dämmung, 2 Stk. Wärmepumpe, 4 Stk. Solar-Luft-Kollektoren, 4 Stk. Wärmemengenzähler, 132 Stk. Heizkörper
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2023 bis September 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Richard-Linde-Weg 49
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das günstigste Angebot lag laut Niederschrift ca. 81 % über der Kostenschätzung.
Auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis darf der Zuschlag gem. § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nicht erteilt werden. Das Angebot war somit aus der Wertung auszuschließen und die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]