SbaD Hofgeismar Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62515
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SbaD Hofgeismar
Das Projekt VST Hofgeismar sieht den Umbau der Verkehrsstation mit einem Mittelbahnsteig im Zeitraum zwischen März bis September 2023 vor. Der bestehende Bahnsteig wird im Bereich der Aufhöhung zurückgebaut und durch den neuen Bahnsteig ersetzt. Folgende Maßnahmen werden während des Umbaus durchgeführt:
- Rückbau des bestehenden Bahnsteigs im Bereich der Aufhöhung
- Rückbau Provisorischer Bahnsteig
- Herstellung des neuen Bahnsteigs
- Überbauung der EÜ Esse mit einer insgesamt 18 m langen Bahnsteigbrücke
- EEA-Arbeiten: Errichtung Verteileranlage, Austausch der Bahnsteigbeleuchtung inkl. Maste
- LST-Arbeiten: Versetzung und Einbau zusätzlicher 500 Hz Gleismagnete, Versetzen des Vorsignalwiederholers
- OLA-Arbeiten: Einbau bauzeitlicher Streckentrenner in den Hauptgleisen 1 und 2, Fahrdrahtwechsel
- OB-Arbeiten: Stopfen der Gleise 1 und 2
Bahnhof Hofgeismar 34369
Sicherungsaufsicht 1.240 h, Sicherungspersonale 3.574 h, Feste Absperrung 13.600md, ATWS 355d, ATWS Bediener 1.460h, Sh2 112.000 d, Lf1-Lf3 325d, Gleismagnet 2.000 stk., Bahnerdungsberechtigter 60 ZSS, Schaltantragsteller 60 ZSS, Bahnübergangsposten 752 h,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SbaD Hofgeismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.