2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44683
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erstellung einer Brandfallsteuermatrix im Rahmen der Ausführungsplanung (AP).
Die Brandfallsteuermatrix koordiniert, regelt und steuert die Funktionalität der brandschutztechnischen Sicherheitsanlagen aller
Gewerke auf Basis des Brandschutzkonzeptes.
LÄ06
Durch die hohe techn. Komplexität der Planung wurde die Anordnung zur Erstellung einer Brandfallsteuermatrix an den AN
notwendig. Der AN ist bereits mit der AP der TGA beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und
den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Planung der Brandfallsteuermatrix von der weiteren TGAAP
ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten bzw. dem Verlust der
umfangreichen Synergieeffekte nicht möglich.
Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in
diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch
einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert.