bundesweiter Rahmenvertrag über die Ausführung landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen für Einzelaufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63012
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 241-694710)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
bundesweiter Rahmenvertrag über die Ausführung landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen für Einzelaufträge
Im Rahmen von Bauprojekten werden häufig zur Einhaltung von Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Schutz-, Minderungs-, Vermeidungs- bzw. Aufwertungs- und/oder Ersatzmaßnahmen (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen [LBP-Maßnahmen]) notwendig.
Sie können sowohl als CEF Maßnahmen (im Vorfeld), als auch als FCS Maßnahmen (während des Baugeschehens bzw. im Nachgang des Bauvorhabens) durchgeführt werden. Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von Schutz-, Minderungs-, Vermeidungs- bzw. Aufwertungs- und/oder Ersatzmaßnahmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ae9ba340-7c04-4868-93ee-97e12451ae36
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d47180d0-0be7-48ef-8f9a-95355e1cb6a9
Tag: 23.01.2023
Ortszeit: 10:00
Tag: 14.02.2023
Ortszeit: 14:00
Tag: 23.01.2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Tag: 14.02.2023
Ortszeit: 14:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Der Auftraggeber wird 680 Rahmenverträge geplant bezuschlagen.
Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert - wie in Ziffer II.1.5 genannt - wird der Höchstwert aller Leistungen, die unter den im Rahmen des Vergabeverfahrens abgeschlossenen Rahmenverträge abrufbar sind, mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Sollte ein Gleichstand in der Angebotsauswertung (anhand der Musterbaustellen) zwischen zwei oder mehreren Angeboten vorliegen, so werden alle Angebote auf den selben Rang gesetzt. Die Zahl der zu bindenden Lieferanten je Region und Fachlos kann sich dadurch erhöhen.
Die Rahmenverträge werden in ein IT-Tool überführt. Bedarfsbezogen wird der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner in einem Gebietslos ermittelt.
Für Vorhaben mit einer Auftragssumme von größer als den festgelegten Abrufwerte kann ein nachgelagerter Wettbewerb über alle Positionen des Leistungsverzeichnisses zwischen den gebundenen Rahmenvertragspartnern durchgeführt werden. Die in einem nachgelagerten Wettbewerb angebotenen Vergütungen [Vergütungssätze] [Preise] dürfen die in dem jeweiligen Rahmenvertrag jeweils vereinbarten Vergütungen [Vergütungssätze] [Preise] nicht übersteigen. Anderenfalls findet das Angebot keine Berücksichtigung. Der Bestbieter des nachgelagerten Wettbewerbs erhält den Zuschlag. Die nachgelagerten Wettbewerbe werden einstufig auf elektronischem Wege (Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG) durchgeführt. Der zur Vergabe im nachgelagerten Wettbewerb anstehende Einzelauftrag wird an die Rahmenvertragspartner mit der Aufforderung kommuniziert, innerhalb von mindestens 14 Kalendertagen ein Angebot abzugeben. Der Bestbieter des nachgelagerten Wettbewerbs wird auf der Grundlage der zuvor mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Die Kriterien orientieren sich an den Zuschlagskriterien aus der Vergabe zum Abschluss dieses Rahmenvertrages.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.