Generalplanung ZAL Clean Mobility Center Referenznummer der Bekanntmachung: ZAL 3 038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ZAL Clean Mobility Center
Generalplanung für ein Bürogebäude mit ca. 10.000m² BGF mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI
- Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38ff. HOAI
- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI
- Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. AHO Heft Nr. 23
- Bauakustik gem. Anlage 1.2.4 HOAI
- Fluchtwegeplanung / Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17
Hamburg
Der Auftraggeber - die FAP KG - plant auf einem Grundstück am Hein-Saß-Weg in Hamburg Finkenwerder ein Bürogebäude mit rd. 10.000 m² BGF zu errichten. Dieses dient als Erweite-rung des dort bereits errichteten Zentrums für Angewandte Luftfahrtforschung (ZAL) und soll mit diesem einen Forschungs-Campus ergeben.
Die FAP KG hat auf dem Grundstück Hein-Saß-Weg 22 in Hamburg das ZAL errichtet und dieses an die ZAL GmbH vermietet. Derzeit wird eine Erweiterung des Gebäudes geplant, mit deren baulichen Umsetzung im II. Halbjahr 2022 begonnen werden soll.
Bei dem ZAL handelt es sich um ein Luftfahrt Forschungszentrum, das Partnern aus Industrie und Wissenschaft rund 600 Arbeitsplätze, welche auf Hallen, Labore und Büros verteilt sind, bietet.
Aufgrund der hohen Auslastung des Gebäudes hat die FAP KG ein weiteres Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Hein-Saß-Weg 23 im Wege des Erbbaurechts erworben. Derzeit wird auf diesem Grundstück ein Parkhaus errichtet, dass sowohl die Parkbedarfe der Gebäudeteile I und II als auch des hier in Rede stehenden ZAL III abdeckt.
Für den geplanten Neubau wurde eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht, die im November 2020 positiv beschieden wurde. Mit dieser wurde die Genehmigung erteilt, dass die im Bebauungsplan Finkenwerder 30 festgesetzte Gebäudehöhe von 15m über Straßenniveau um 4,30m überschritten werden darf.
Um den Anforderungen des Nutzers gerecht zu werden, wurde eine Studie durchgeführt, die Anhaltspunkte für die Nutzung und den Betrieb des ZAL Clean Mobility Center liefern soll. Die Ergebnisse sind zunächst in eine Raumkonzept eingeflossen, welches wiederum in ein Nutzungskonzept überführt wurden.
Der Auftraggeber räumt den Themen Energie und Klimaschutz sowie des nachhaltigen Bauens einen besonderen Stellenwert ein. Gesucht werden demnach richtungsweisende Projekte, die bereits in der frühen Planungsphase selbstverständlich Baukultur mit Nachhaltigkeit verei-en.
Die wesentlichen Energie- und Nachhaltigkeitsanforderungen sind in die Themenbereiche Funktionalität, Nutzerkomfort sowie Ressourcen und Energie gegliedert und in den Nutzerbedarfsanforderungen ausführlich beschrieben - dabei berücksichtigen sie die phasenrelevanten Anforderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG).
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung aller erforderlicher Planungsleistungen für das vor-liegende Projekt. Der Auftrag beinhaltet alle Leistungsphasen der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI
- Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38ff. HOAI
- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI
- Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. AHO Heft Nr. 23
- Bauakustik gem. Anlage 1.2.4 HOAI
- Fluchtwegeplanung / Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17
Für unterschiedliche Kubaturen des Gebäudes besteht vorliegend nur eine vergleichsweise geringen Flexibilität, da diese stark durch den Grundstückszuschnitt, den Bauvorbescheid und das bereits errichtetet Parkhaus vorgeben wird.
Weiterhin soll der Campus Charakter mit dem Bestand ZAL sich auch in gestalterischer Weise ausdrücken, so dass auch dadurch der freien Gestaltung Grenzen gesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf eine Gestaltungswettbewerb zu verzichten und Gestaltungsfragen und die Umsetzung der Nutzungsanforderungen im Rahmen der Vorplanung vertieft zu betrachten und zu entscheiden.
Dazu soll der Auftragnehmer im Rahmen der Vorplanung drei vertiefte Varianten der Kubatur, der Fassade in gestalterischer Hinsicht sowie der inneren Raumaufteilung auszuarbeiten. Die Entscheidung für die Ausführung einer Variante soll dann durch ein Entscheidungsgremium getroffen werden, das mit Vertretern der BWI, der BSW, des BA Mitte, der ZAL GmbH und der ReGe besetzt werden soll.
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe mit folgenden Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1: Grundleistungen der LP 1 und LP 2 gemäß HOAI bzw. AHO
Leistungsstufe 2: Grundleistungen der LP 3 und LP 4 gemäß HOAI bzw. AHO
Leistungsstufe 3: Grundleistungen der LP 5 bis LP 7 gemäß HOAI bzw. AHO
Leistungsstufe 4: Grundleistungen der LP 8 gemäß HOAI bzw. AHO
sowie ergänzenden besonderen Leistungen.
Mit Auftragsvergabe wurde die Leistungsstufe 1 abgerufen, eine Anspruch auf den Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung ZAL III
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G60QL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/