Linienstr. 227, Volksbühne, Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: B22038-30436000-001-742-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienstr. 227, Volksbühne, Technische Gebäudeausrüstung
Sanierung der Untermaschineriesteuerung
Linienstr. 227 in 10178 Berlin, Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz
Die Untermaschinerie der Volksbühne Berlin wird durch eine rechnergestützte Steuerung angesteuert. Diese Steuerung wurde im Jahr 2009 / 2010 errichtet. In den letzten 2 Jahren traten vermehrt Störungen auf, die den Spiel- und Probenbetrieb störten bzw. einschränkten. Um diesen Zustand abzustellen und die Steuerung in einen sicheren und zeitgemäßen Zustand zu überführen,
wurde zunächst im Juli 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche am 05.11.2021 ihren Abschluss fand (Anlage 4). Neben einer konkreten Beschreibung des IST-Zustandes der Bühnensteuerung sowie der zu erwartenden Kosten zeigt die Studie die Sanierungsmöglichkeiten auf mit Festlegung der auszutauschenden Komponenten (Achsrechner, Bedienrechner und Zentralrechner inklusive Software, Bedienpulte, Installation neuer Bediensteuerung).Im Jahr 2019 wurde im Zuge der Erneuerung der Steuerung der Obermaschinerie die Bedienung/Steuerung der Ober- und Untermaschinerie zusammengelegt. Sämtliche bühnentechnische Anlagen lassen sich somit gemeinsam an jedem Bedienpult steuern, was zu mehr Sicherheit und schnelleren Bedienabläufen
führt. Eine gemeinsame Steuerung ist auch nach der Sanierung der Steuerung der Untermaschinerie
gewünscht und erforderlich. Die Machbarkeitsstudie beschäftigte sich daher auch mit der Frage einer Sanierung der Steuerung der Obermaschinerie. Ergebnis: Eine Trennung der Steuerung in Obermaschinerie und Untermaschinerie entspricht nicht einer zeitgemäßen modernen Bühnensteuerung. Es wird daher empfohlen die Bühnensteuerung wie bisher für alle bühnentechnischen Anlagen auszuführen und eine gemeinsame Bediensteuerung für die Anlagen der Ober- und Untermaschinerie auszuführen. Der Nutzer, die Volksbühne, ist mit der aktuellen eingebauten Steuerung nicht zufrieden. Die damals erbrachte Leistung der ausführenden Firma genügt den bühnentechnischen Anforderungen in der Volksbühne nicht. Ein externer Gutachter benennt/bescheinigt in seinem Gutachten vom Dezember 2020 viele Softwareprobleme,
die in den Ausschreibungsunterlagen zum Austausch der Steuerung der Obermaschinerie gefordert waren, aber durch die ausführende Firma nicht so ausgeführt wurden. Daraufhin hat die ausführende Firma zwar viele Verbesserung in der Steuerung vorgenommen, doch konnte sie bis heute nicht die hohen Anforderungen der Volksbühne erfüllen. Es hat sich gezeigt, dass die damalige ausführende Firma die Anforderungen technisch auch nicht erfüllen kann. Inwiefern die hohen Anforderungen an die Steuerung durch andere Bewerber auf dem Markt erfüllt werden können, sollte beispielhaft mit der in der Studie untersuchten Steuerung erörtert bzw. untersucht werden. Hier zeigte sich zwar, dass die hohen Anforderungen der Volksbühne in der untersuchten Steuerung besser aufgingen, jedoch zeigten sich auch hier bereits erste Abweichungen bzw. Defizite zwischen Steuerungsoptionen und Steuerungsanforderung der Volksbühne. Eine genaue Zusammenstellung der Anforderungen und abschließende Klärung bzw. Abwägung der notwendigen Steuerungsoptionen muss im Zuge der weiteren Planung zur Sanierung der Steuerung der Untermaschinerie erfolgen, immer in enger Abstimmung mit dem Nutzer. Während der Planungen sind Prüfungen vorzunehmen, ob auch
Steuerungssysteme neben der in der Machbarkeitsstudie untersuchten Steuerung technisch in der Lage sind die Anforderungen an der Volksbühne gerecht zu werden.
1.1 Bewertung der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl inkl. Geschäftsführer innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Gewichtung=25%)
5 Punkte >= 6 MA
4 Punkte >= 5 MA
3 Punkte >= 4 MA
2 Punkte >= 3 MA
1 Punkte >= 2 MA
0 Punkte < 2 MA
1.2 Nachweis fachlicher Eignung anhand von projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens, die zusätzliche Merkmale (folgend M1 bis M4) aufweisen. Projektvergleichbar bedeutet hier, dass die in Punkt III.1.3
2.2 der Bekanntmachung genannten Mindestkriterien erfüllt werden:
M1: Erfolgte bei einer der wertbaren Referenzen die Sanierung im laufenden Betrieb? (Gewichtung=20%)
5 Punkte = ja
0 Punkte = nein
M2: Kam das öffentliche Vergaberecht bei einer der wertbaren Referenzen zur Anwendung? (Gewichtung=15%)
5 Punkte = ja
0 Punkte = nein
M3: Erfolgte bei einer der wertbaren Referenzen das Bauen im Bestand? (Gewichtung=20%)
5 Punkte = ja
0 Punkte = nein
M4: Handelt es sich bei einer der wertbaren Referenzen um ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt?
(Gewichtung=20%)
5 Punkte = ja
0 Punkte = nein
In einem ersten Schritt werden die HOAI-Leistungsphasen 1 - 4 (entspricht Leistungsstufe 1) beauftragt. Die stufenweise Beauftragung der HOAI-Leistungsphasen 5 - 9 (entspricht Leistungsstufe 2) wird vorbehalten.
Für jedes vollständig und fristgerecht eingereichte Konzept wird eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von 2.000,00 € brutto ausgezahlt. Der Betrag wird nach Abgabe und Präsentation des Konzeptes sowie nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Weitere Ausführung s. Bekanntmachung Abschnitt VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
1.1. Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes innerhalb der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto hinsichtlich Leistungen, die mit den
ausgeschriebenen Leistungen (hier: technische Anlagen) vergleichbar sind.
1.2. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Nachweis durch Kopievorlage
oder rechtsverbindliche Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden
- dass diese Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit vorhalten wird und
- dass das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der
Versicherung spätestens 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachgewiesen wird
2.1 Folgende Punkte sind zu erfüllen:
a) Nachweis Mitgliedschaft in einer Ingenieurskammer
b) Mindestens 15 Jahre Berufserfahrung des zuständigen Projektleiters für das Projekt
c) Die zuständigen Projektleiter müssen im Unternehmen angestellt sein.
2.2 Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens zwei projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Die Referenzen sind von mind. zwei unterschiedlichen Liegenschaften vorzulegen. In den Referenzschreiben ist der Abnahmezeitraum aufzuführen. Eine Referenz ist nur projektvergleichbar, wenn alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt werden:
a)Der Abschluss der Leistungsphase 8 (Leistungsbild TGA-Planung §56 HOAI) muss innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein (Stichtag ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
b) es handelt sich um eine Referenz aus der Planung und Ausführung im Bereich der Theater-/ Bühnentechnik.
c) die anrechenbaren Kosten in den KG 300-400 müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR/brutto betragen.
d) Umbau Bühnensteuerung mit mindestens 95 Achsen in der Obermaschinerie und mindestens 20 Achsen in der Untermaschinerie.
Die vorgenannten Mindestanforderungen a-b müssen mit jeder Referenz und die Mindestanforderungen c und d müssen mindestens mit einer Referenz erfüllt sein, um wertbar zu sein. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV: Es wird vorausgesetzt, dass die Leistungen durch Architekten und Fachingenieure erbracht werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de runterzuladen. Eine Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Es werden nur Teilnahmeanträge zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch abgegeben wurden. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.2.2 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens einzureichen. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bewerber haben in diesem Fall mit der Bewerbung die beiliegenden Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen (unter Nachweis der fachlichen Eignung). Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z. B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist. Die Abgabe der Angebote kann ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 13.02.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bewerberfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Zu Punkt II.2.14)
Für jedes vollständig und fristgerecht eingereichte Konzept wird eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von 2.000,00 € brutto ausgezahlt. Der Betrag wird nach Abgabe und Präsentation des Konzeptes sowie nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob Ihnen der im Betreff genannte Auftrag letztendlich erteilt wird. Im Auftragsfall wird der Betrag mit dem Gesamthonorar verrechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland