Beschaffung einer LPBF-P-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: OV-003-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer LPBF-P-Anlage
Lieferleistung - Beschaffung einer LPBF-P-Anlage
Technische Universität Berlin Wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben. 10623 Berlin Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des Neubaus des Interdisziplinären Zentrums für Modellierung und Simulation der TU Berlin. Die Anlieferung kann erst nach erfolgreicher Bauabnahme und Übergabe des Neubaus an die TU Berlin erfolgen. Nach Planstand 03/2022 ist das voraussichtlich ab 01.06.2023 zu erwarten. Sollte es zu Verzögerungen bei der Bauabnahme kommen, so wird die TU Berlin den/die Auftragnehmer*in hierüber mindestens 2 Monate vor Zustellung informieren.
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) beabsichtigt, eine Maschine zur Fertigung von Bauteilen aus Kunststoffen (Laser-Powder-Bed-Fusion - Plastic) im Additiven Fertigungsverfahren der Selektiven Lasersinterung (LPBF-P-Anlage) einschließlich adäquater Softwareausstattung mit der im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Spezifikation zu beschaffen.
Die zu beschaffende LPBF-P-Anlage wird für wissenschaftliche Zwecke zur additiven Fertigung von technischen Bauteilen in Forschung und Entwicklung verwendet.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung - mit Einbringung in den Aufstellungsraum -, Aufstellung, Installation und betriebsbereite Übergabe, inklusive Einweisung und Schulung sowie eine zweijährige Gewährleistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte anzubieten. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibung, o.ä..) enthalten, aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inklusive der benötigten technischen Anschlussparameter hervorgeht. Dies beinhaltet auch die folgenden Angaben:
o Angaben zu Wärmeabgabe und Klimatisierungsbedarf
o Angabe von Art und Umfang der benötigten elektrischen Versorgung, insbesondere Angaben:
o zur Spannung und Leistung
o zu Anschlussart
o zu Absicherung und Anschlusswerten
o zu Art und Anzahl der Rechnernetzwerkanschlüsse
o Angaben zu allen mit der LPBF-P-Anlage verarbeitbaren Materialien.
o Informationen über den gegebenenfalls benötigten Bedarf an technischen Gasen (Druckluft, Stickstoff, etc.) sowie über die benötigte Menge an technischen Gasen pro Zeiteinheit und die einzuhaltende Qualität technischer Gase (Wassergehalt, Ölgehalt, maximale Partikelgröße)
o Angaben über den mindestens benötigten, sowie den maximal zulässigen Druck technischer Gase.
o Das Angebot muss Informationen über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Abführung von Abluft aus der Anlage enthalten.
- Systemskizze (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Angebot muss Systemskizzen enthalten, aus der die folgenden Aspekte eindeutig hervorgehen:
o Gesamtkonfiguration inkl. Öffnungs- und Zugangsflächen
o Systemmaße des Gerätes und der dazugehörigen Peripherie (Länge, Breite, Höhe, Gewicht)
o Größe des Bauraums
o Bereiche innerhalb der Belichtungsfläche, die gegebenenfalls aus technischen Gründen nicht für den Bauprozess genutzt werden können
- Zertifizierungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in muss im Angebot eine Übersicht über vorhandene Zertifizierungen oder Einhaltung von Normen der LPBF-P-Anlage beifügen.
- Referenzen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über mindestens drei Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art der letzten 3 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn es sich um die Aufstellung eines gleichartigen Systems (bezogen auf Umfang und Komplexität des hier beschriebenen Systems) handelt. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/Behörde, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsdaten.
Einzureichende Unterlagen:
- Objektbesichtigung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in muss vor Ort die Bedingungen zum Einbau, zur Anlieferung und zur Aufstellung berücksichtigen.
Hierzu ist:
o entweder eine Objektbesichtigung erforderlich. Besichtigungstermine werden über die Vergabestelle vergeben. Eine Bescheinigung der Objektbesichtigung wird am Tag der Besichtigung ausgehändigt und ist zwingend dem Angebot beizulegen.
o Alternativ kann der/die Bieter*in anhand der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben auf eine Objektbesichtigung verzichten, wenn im Rahmen einer Eigenerklärung erklärt wird, dass auf die Möglichkeit der Objektbesichtigung auf eigenen Wunsch verzichtet und die hiermit verbundenen Risiken vollständig getragen werden.
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAYWQ9YQRDL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]