Europaweit offener zweiphasiger Kunstwettbewerb, Kunst am Bau Modulare Kita-Bauten für Berlin (MOKIB)

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kunst-im-stadtraum-und-kunst-am-bau/kunst-am-bau/artikel.86173.php
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kunst-im-stadtraum-und-kunst-am-bau/kunst-am-bau/artikel.86173.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Europaweit offener zweiphasiger Kunstwettbewerb, Kunst am Bau Modulare Kita-Bauten für Berlin (MOKIB)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92312200 Dienstleistungen von Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern und sonstigen Künstlern - FG02
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Art des Wettbewerbverfahrens:

Der Kunstwettbewerb wird als europaweit offener zweiphasiger Kunstwettbewerb für professionell tätige Künstlerinnen, Künstler und Künstler*innengruppen durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar ist, und folgt dem Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin (Stand 2019).

Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Auslobungsunterlagen werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler und Künstler*innengruppen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Auch das Rückfrage-kolloquium der zweiten Phase des Wettbewerbs findet auf Deutsch statt.

Anlass und Ziel:

Mit den Modularen Kita-Bauten für Berlin (MOKIB) entstanden und entstehen seit 2019 an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Berlins neue Kinder-tagesstätten. Sie schaffen bis 2023 insgesamt bis zu 1.224 neue Kitaplätze im Land Berlin. Als Bauherrin führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) die Baumaßnahmen des MOKIB-Programms für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) als Bedarfsträgerin durch. Nach Fertigstellung gehen die Bauten an die jeweiligen Betreiber über, wobei es sich um Kita-Eigenbetriebe und freie Träger handelt. Im Ergebnis des 2017 ausgelobten Architekturwettbewerbs wurden zwei Architekturbüros mit der Generalplanung beauftragt: Kersten Kopp Architekten GmbH, Berlin sowie karlundp Gesellschaft von Architekten mbH, München.

Die von den Architekturbüros jeweils entworfenen Bauten bestehen aus standardisierten, modularen Elementen in Holzbauweise. Insgesamt werden zwei Gebäudetypen realisiert.

Ziel des Wettbewerbs ist es, für bis zu sieben MOKIBs jeweils eine eigenständige und speziell für diese Aufgabe entwickelte Kunst am Bau zu realisieren.

Wettbewerbsgegenstand:

Gegenstand des Kunstwettbewerbs sind Entwurf und Ausführung von bis zu sieben Kunstwerken. Zur Form der Kunst am Bau gibt es seitens des Auslobers keine inhaltlichen und formalen Vorgaben sofern die Nutzung des jeweiligen Wettbewerbs-bereichs nicht eingeschränkt wird und die Urheberrechte der Architektinnen und Architekten beachtet werden. Ausgenommen sind der Einsatz von Wasser und Video.

Kunststandorte sind bei jeder Kita sowohl im Innen- als auch im Außenraum gegeben. Die Gestaltung mehrerer Kita-Standorte durch nur einen Entwurf ist nicht vorgesehen. Die Teilnehmenden können für nur einen Kita-Standort einen Entwurf einreichen. Es ist erlaubt, innerhalb einer Kita kunststandort-übergreifend zu arbeiten.

Der künstlerische Entwurf soll einen Bezug zum Kita-Standort herstellen, dies kann über dessen modulare Architektur oder den räumlichen Kontext erfolgen, sowie über den ökologischen und nachhaltigen Charakter der Gebäude. Des Weiteren kann auf die inhaltliche Ausrichtung der Kitas eingegangen werden.

Der Entwurf soll durch künstlerische Qualität und Aussagekraft überzeugen. Die Kunst am Bau kann sich dabei sowohl in die baulichen Strukturen einfügen als auch eine eigenständige gestalterische Position entwickeln.

Geforderte Leistungen:

In der 1. Phase sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgefordert, eine künstlerische Idee in Form einer Skizze verbunden mit konzeptionellen Überlegungen einzureichen. Es werden kein ausgearbeiteter Entwurf oder technische Details erwartet.

Das Preisgericht wählt bis zu 21 Teilnehmende für die 2. Phase aus, in der über die grundsätzlichen Lösungsansätze hinaus eine detaillierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Realisierung erwartet wird.

Die teilnehmenden Künstlerinnen, Künstler und Künstler*innengruppen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens für diesen Kunstwettbewerb und die Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstler*innengruppenVoraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung sind ein entsprechender Studienabschluss an einer Kunstakademie o.ä. und/oder eine durch Vita und Ausstellungsverzeichnis und/oder die Mitgliedschaft in einem Künstlerinnen- oder Künstlerverband nachweislich professionelle künstlerische Tätigkeit.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten werden vorgeprüft, durch die Vorprüfung dem Preisgericht vorgestellt und erläutert. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung in Form eines schriftlichen Vorprüfberichts als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die abschließende und verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Die Beurteilungskriterien ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschriebenen Anforderungen und Zielvorstellungen des Auslobers.

Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderungen

• Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen

• Erfüllung der Vorgaben

• Übereinstimmung der Unterlagen, Nachvollziehbarkeit der Angaben

Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe

• Künstlerische Idee/ Leitgedanke

• Gestalterische Umsetzung und künstlerische Qualität

• Räumliche Einbindung und Nachhaltigkeit in der Wirkung

• Auseinandersetzung mit dem Ort und/ oder dessen inhaltlicher Ausrichtung

• Kinder- und altersgerechter Ansatz

• Umweltverträglichkeit

• Funktionalität, technische Machbarkeit (2. Phase)

• Einhaltung des Kostenrahmens (2. Phase)

• Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Betrieb (2. Phase)

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/02/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Aufwandsentschädigung:

Die Teilnehmenden der 1. Wettbewerbsphase erhalten keine Aufwandsentschädigung.

In der 2. Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmenden eine Aufwands-

entschädigung in Höhe von 2.000,00 € brutto inklusive aller Nebenkosten, sofern eine den Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit eingereicht wurde.

Preisgelder werden nicht vergeben.

Realisierungssumme:

Für die Realisierung der Kunst am Bau (Künstler*innenhonorare, Material- und Herstellungskosten) steht ein Gesamtbetrag von bis zu 48.928,00 € brutto je Kita-Standort inklusive aller Nebenkosten zur Verfügung.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Susanne Bayer, Künstlerin, Fachpreisrichterin
Anna Borgman, Künstlerin, Fachpreisrichterin
Prof. Folke Köbberling, Fachpreisrichterin
Prof. Wolfgang Petrick, Künstler, Fachpreisrichter
Prof. Jorinde Voigt, Künstlerin, Fachpreisrichterin
Daniela Kleineidam, stv. Leitung Referat frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Sachpreisrichterin
Andreas Kopp, Kersten Kopp Architekten GmbH, Berlin, Sachpreisrichter
Katrin Kratzenberg, Architektin, karlundp, München, Sachpreisrichterin
Hermann-Josef Pohlmann, Abteilungsleiter V Hochbau, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusammenfassung der Termine (unter Vorbehalt von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie):

20.01.2023 - 20.02.2023, 23:59 Uhr MEZ Anmeldezeitraum online

22.02.2023 Bereitstellung der Auslobungsunterlagen als Download-Link

10.03.2023 Abgabefrist schriftliche Rückfragen 1. Phase

24.03.2023 Beantwortung der Rückfragen 1. Phase

bis 10.05.2023 Abgabe Entwürfe der 1. Phase, digital

06./07.06.2023 Preisgerichtssitzung 1. Phase

08.06.2023 Benachrichtigung der Teilnehmenden der 2. Phase

27.06.2023 Ortsbesichtigung

28.06.2023 Rückfragenkolloquium 2. Phase, digital

14.07.2023 Abgabefrist schriftliche Rückfragen 2. Phase

bis 28.07.2023 Beantwortung der Rückfragen 2. Phase

06.09.2023 Abgabefrist der Entwürfe 2. Phase

06.10.2023 Preisgerichtssitzung 2. Phase

23.10. - 19.11.2023 Digitale Ausstellung der eingereichten Entwürfe

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2023