Sicherheitsdienstleistungen Flughafen Tegel Flüchtlingsunterbringung, 13405 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_302_LAF II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Flughafen Tegel Flüchtlingsunterbringung, 13405 Berlin
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Sicherheitsdienstleistung für Flughafen Tegel Flüchtlingsunterbringung, 13405 Berlin zu vergeben.Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei für die Sicherung und den Schutz des Standortes verantwortlich, indem er u.a. die Zu- und Ausgänge des Geländes/der Unterkunft kontrolliert, die einzelnen Unterkunftsbereiche und das umliegende Gelände bestreift und den Brandschutz gewährleistet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Sicherheitsdienstleistung für Flughafen Tegel Flüchtlingsunterbringung, 13405 Berlin zu vergeben.Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei für die Sicherung und den Schutz des Standortes verantwortlich, indem er u.a. die Zu- und Ausgänge des Geländes/der Unterkunft kontrolliert, die einzelnen Unterkunftsbereiche und das umliegende Gelände bestreift und den Brandschutz gewährleistet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Der Vertrag verlängert sich jeweils - maximal zweimal - um drei Monate.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.04.2023, dies kann jedoch abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124 EU).
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1).
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).
3. Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis sowie Nachweis einer aktuellen Gewerbeanmeldung durch Vorlage einer Kopie (vgl. Vordruck 1).
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge im Wettbewerbsregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 WRegG einholen.
5. Auszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO (vgl. Vordruck 1).
6. Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG der Geschäftsführung (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis durch den Auftraggeber muss bis Leistungsbeginn er-folgen (vgl. Vordruck 1).
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Vordruck 1).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
2. Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) und aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) bei der das Wachschutzunternehmen seine Arbeitnehmer sozialversichert hat (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
zu 3: Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr betragen haben.
1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/ Objekte mit einer Belegungskapazität ab 300 Plätzen beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/ Beschreibungen zu machen:
- Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort),
- Art des Objektes,
- Nutzung des Objektes,
- Kapazität des Objektes,
- Auftragsgegenstand,
- Anzahl und Anteil des selbst eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Anzahl und Anteil des von Unterauftragsnehmer eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Angaben zum Unterauftragnehmer (Name, Anschrift, Ansprechpartner),
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr),
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen.),
- Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Tele-fonnummer (vgl. Vordruck 1).
2. Zusicherung der unverzüglichen Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- durchschnittliche Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job
- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o.ä., sowie Eigenerklärung, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 bzw. eine vergleichbare Zertifizierung nachweislich besteht. (vgl. Vordruck 1).
5. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU). Angabe, welche Unterverträge bisher mit welchen Subunternehmen in Kooperation erfüllt wurden (vgl. Vordruck 1).
6. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils einen vergleichbaren Nachweis in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen (vgl. Vordruck 1).
zu 1:
- Mindestens drei unterschiedliche Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für ver-gleichbare Einrichtungen/Objekte
- Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) erbracht werden.
- Das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen.
- Die Belegungskapazität darf 300 Plätze nicht unterschreiten
zu 2:
- Unverzügliche (spätestens mit Leistungsbeginn) Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitäts-beschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen.
zu 3:
- Das Unternehmen muss in den letzten drei Jahren pro Jahr mindestens 300 Wachpersonen in Vollzeit, Teilzeit oder Midi-Job dauerhaft beschäftigt haben.
zu 4:
- Nachweis einer Zertifizierung auf der Grundlage DIN EN ISO 9001:2015 durch eine zugelassene Stelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung, nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind vorzulegen.
zu 6:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbegehrenden handelt es sich um unverzichtbare Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Das objektbezogene Sicherheitskonzept wird spätestens zum Leistungsbeginn zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland