Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46973
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene
Frankfurt Hauptbahnhof
Es sind Elektroprovisorien, Beleuchtung, Stromversorgung und weitere Elektroanlagen zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauptbahnhof
Es sind Elektroprovisorien, Beleuchtung, Stromversorgung und weitere Elektroanlagen zu errichten.
NT11: Rudolf Fritz GmbH ist im Projekt B-Ebene u.a. damit beauftragt, die Elektro-Kabel zu sondieren, (provisorisch) umzuverlegen oder
zurückzubauen. Um beurteilen zu können, was mit diesen Kabeln geschehen kann, müssen die Verteiler und/oder die
Endverbraucher gefunden werden. Denn nur an den Verteilern oder bei den Endverbrauchern können die Kabel wirtschaftlich und
nach technisch geltenden Regeln sinnvoll zurückgebaut oder umverlegt werden. Viele dieser Verteiler befinden sich jedoch nicht
in der B-Ebene direkt, sondern im KG unter dem Querbahnsteig (QBS). Dies führt dazu, dass die
zurückzubauenden/umzuverlegenden Kabel bis in das KG des QBS nachverfolgt werden müssen, um zu einer Entscheidung
kommen zu können, was mit diesen Kabeln geschehen kann/muss
Verteiler oder Enverbraucher. Auf der Mitte des Wegs das Kabel "fallen zu lassen" und es einem anderen AN zu übergeben,
macht technisch gesehen keinen Sinn. Die bereits erfolgte Sondierung in der B-Ebene müsste erneut erfolgen, was zu doppelten
Kosten führen würde. Hinzu käme die Einarbeitung in das Projekt und in die Räumlichkeiten, in denen die Orientierung sehr
schwierig ist und es einige Zeit bedarf, bis man sich im KG der B-Ebene zurecht findet.