Erneuerung UW Langenhorn Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003690
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung UW Langenhorn
Zum Hauptauftragsgegenstand gehören die gesamte Konstruktion, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der in der TFLB beschriebenen Primär- und Sekundäranlagen, insbesondere:
- 2 110-kV-Schalterfelder mit Leistungsschaltern in GIS Ausführung,
- einer 10-kV-Schaltanlage in GIS-Technik (68 Felder) bzw. in AIS-Technik (72 Felder),
- Schutz- und Leittechnik,
- Einbindung von zwei beigestellten 110/10-kV Transformatoren,
- der Eigenbedarfsversorgung,
- Erdschlussbegrenzungsspule,
- Gebäudeinstallation und Erdungsanlage.
Zum Hauptauftragsgegenstand gehören die gesamte Konstruktion, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der in der TFLB beschriebenen Primär- und Sekundäranlagen, insbesondere:
- 2 110-kV-Schalterfelder mit Leistungsschaltern in GIS Ausführung,
- einer 10-kV-Schaltanlage in GIS-Technik (68 Felder) bzw. in AIS-Technik (72 Felder),
- Schutz- und Leittechnik,
- Einbindung von zwei beigestellten 110/10-kV Transformatoren,
- der Eigenbedarfsversorgung,
- Erdschlussbegrenzungsspule,
- Gebäudeinstallation und Erdungsanlage.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Auftraggebers eine Auswahl von 5 - 8 Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem folgenden Bewertungsschema:
- Keine Referenz: 0 Punkte
- 1 Referenz: 1 Punkt
- 2 Referenzen: 2 Punkte
- 3 oder mehr Referenzen: 3 Punkte
Bewertet wird die Erfahrung der Bieter mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen anhand von Referenzen der letzten 5 Jahre vor Ende der Teilnahmefrist.
Die 5 - 8 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Optionen gemäß Auftragsgegenstand der Teilfunktionalen Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister
- Gewerbezentralregister
- Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB
- Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG
- Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Gesamtumsatz
Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden
- Referenzen
- Qualitätsmanagementmaßnahmen
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Vertrags- und Auftragsabwicklung
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagenangegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Weiterhin wird auf II.2.9 verwiesen.
siehe Anlage "Vertragsentwurf"
siehe Anlage "Vertragsentwurf"
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird, sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert. Weitere Angaben siehe Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung".
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen "Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)