Lieferung einer multifunktionellen Prozessanlage zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ttz-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer multifunktionellen Prozessanlage zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Das ttz Bremerhaven wurde mit der Planung eines Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10 in Bremerhaven beauftragt. Ziel ist es, in diesem Hub sollen Produktions- und Scale-up-Möglichkeiten für Food-Startups, Spin-Offs sowie für etablierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu etablieren. Es werden hierzu räumlich getrennte Produktions- und Technikumseinheiten geschaffen, in denen unter Beachtung lebensmittelrechtlicher und -hygienischer Vorschriften Muster und Kleinserien produziert werden, welche auch an Endverbraucher abgegeben werden können. Sämtliche Maschinen- und Anlagen im Rahmen dieser Ausschreibung müssen dementsprechend den geltenden Rechtsvorschriften sowie möglichen weiteren Anforderungen bezüglich Hygienic Design genügen. Dies ist jeweils durch relevante Zertifikate oder entsprechende Referenzen zu belegen.
Bremerhaven
Multifunktionelle Prozessanlage zur Verarbeitung und Aufbereitung von flüssigen und pastösen Lebensmitteln - Die zu erbringende Leistung umfasst die Lieferung einer multifunktionelle Prozessanlage zur Verarbeitung und Aufbereitung von flüssigen und pastösen Lebensmitteln. Die hier zur Ausschreibung gestellte multifunktionelle Prozessanlage soll für die Herstellung von flüssigen bis hin zu hochviskosen Lebensmitteln eingesetzt werden, wie z.B.:
• Mayonnaisen und verwandte Produkte
• Ketchup, Chutneys und ähnliche Produkte
• Frucht- und Gemüsepürees
• Dressings
• Vegane Aufstriche und Pasten (z.B. auf Basis von Nüssen, Hülsenfrüchten oder Ölsaaten)
• Käseanalogprodukte, Schmelzkäse
• Pflanzendrinks
• Rohmassen für Formprodukte
Dementsprechend muss diese Prozessanlage folgende Funktionen bzw. Prozesse ermöglichen:
• Mischen (flüssig-flüssig, fest-flüssig)
• Emulgieren
• Homogenisieren
• Feinzerkleinern (Mikronisieren)
• Einmischen grobstückiger Körper („Einlage“)
• Erhitzen
• Abkühlen
• Evakuieren
Zum Nachweis der Eignung sind die in Anlage „Bewerberbogen“ aufgeführten Unterlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben; soweit deutsche Rechtsnormen und Formblätter benannt sind, gelten gleichwertige aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend. Es sind die folgenden Erklärungen zu erteilen / beizufügen:
a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden Servicenetzes) (max. 2 Seiten ergänzend zur Anlage 1),
- Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 1),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. dem Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist (Anlage 1).
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten,
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage 1),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt (Anlage 1):
o [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB analog (Anlage 1) vorliegen,
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist (Anlage 1),
- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Anlage 2)
- Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, zum Beispiel einer Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unter-nehmens durch Vorlage der vorstehend verlangte Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (Anlage 1),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind (Anlage 1),
- Falls zutreffend: "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" (Formblatt 235) und "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Formblatt 236),
- Der Bieter hat mit dem Angebot drei Referenzen über Lieferleistungen mit vergleichbaren Anforderungen, die mit dem Anforderungsprofil der AG vergleichbar sind, aus den drei Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 einzureichen.
Die geforderten Referenzen sollten bestmöglich die Eignung für die Begleitung des Vorhabens erkennen lassen.
Referenzen müssen bei öffentlichen Auftraggebern jeweils einen Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber enthalten. Die Beschreibung der jeweiligen Referenz soll einen Umfang von 3 Seiten (Schriftgröße nicht kleiner als 12 pt) nicht überschreiten.
Die vorzulegende(n) Referenz(en) müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist. Es wird gewünscht, nicht mehr als drei geeignete Referenzen vorzulegen.
S. im Übrigen die Ausführungen und Erläuterungen gem. veröffentlichtem Vergabeleitfaden
Food-Startup-Lab Hall X
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden Servicenetzes) (max. 2 Seiten ergänzend zur Anlage 1),
- Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 1),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. dem Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist (Anlage 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wie es auch in der Auftragsbekanntmachung vorbehalten ist
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.