Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_054_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Siverstorpstraße 5-19 in 13125 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Siverstorpstraße 5-19 in 13125 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn war der 15.01.2023, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Zugangszahlen (Erstanmeldungen mit Berlinzuweisung) lagen im Jahr 2022 erheblich höher als im Vorjahreszeitraum und übertrafen bei weitem die Schätzungen. Dies steht teilweise direkt und indirekt in einem kausalen Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Infolge der vorgenannten und für das Land Berlin in diesem Ausmaß nicht vorhersehbaren Entwicklungen ist die Steuerungsreserve Unterbringung aufgebraucht.
Aufgrund der nachweislich hohen Zugänge von Asylsuchenden und der Ausschöpfung jeglicher Belegungskapazitäten innerhalb weniger Tage bestand in der Beschaffung weiterer Unterkunftsplätze äußerste Dringlichkeit, so dass selbst ein Offenes Verfahren unter Beachtung der Mindestfristen nach § 15 Abs. 3 VgV nicht in Betracht kam. Der Bedarf war von solch äußerster Dringlichkeit, da ansonsten Obdachlosigkeit und die Gefährdung der Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge gedroht hätte.
Es lagen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die er öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die es, aufgrund der unaufschiebbaren Leistungsbeginne zur Sicherstellung des Schutzes fundamentaler Grundrechte, nicht zulassen, die Mindestfristen des offenen Verfahrens oder anderer Ver-fahrensarten einzuhalten. Ebenso ist die äußerste Dringlichkeit dem Auftraggeber nicht zuzurechnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Siverstorpstraße 5-19 in 13125 Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland