Connectivity-System Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA62186
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Connectivity-System
Rahmenvertrag über die Lieferung und den Betrieb eines Connectivity Systems (Zug-Land Kommunikation und WLAN-Innenversorgung) für Fernverkehrsflotte der Deutschen Bahn AG.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung und den Betrieb eines Connectivity Systems für Hochgeschwindigkeitszüge bestehend aus zwei Teilsystemen: der Zug-Land Kommunikation und der WLAN-Innenversorgung. Diese Connectivity-Systeme zeichnen sich durch eine hohe Belastbarkeit unter extremen Rahmenbedingungen, wie z.B. die Hochgeschwindigkeitsfahrt aus.
Der Auftraggeber hat die Option, diesen Rahmenvertrag maximal drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anhang B4); Vorlage Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3Monate); Fimenportfolio/Unternehmenspräsentation; Nachunternehmerliste (wird Anlage zum Rahmenvertrag)
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft; Auflistung des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre; Forderung: Der Gesamtumsatz über die letzen drei Geschäftsjahre muss in Summe min. 5 Mio. Euro betragen.
Der Bewerber hat eine Übersicht über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Der Bewerber hat den Nachweis gemäß ISO 9001 oder vergleichbar (Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems) einzureichen. Alternativ weist der Bewerber nach, dass er sich in Planung der ISO9001 Zertifizierung (oder vergleichbar) befindet.
Der Bewerber muss für seine IT-Infrastruktur den Standards aus ISO27001 oder vergleichbar genügen und dies durch eine Zertifizierung oder durch alternative Nachweise belegen. Eine Abweichung von den Standards aus ISO27001 ist zu dokumentieren. Alternativ weist der Bewerber nach, dass er sich in Planung der ISO27001 Zertifizierung (oder vergleichbar) befindet.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass die Mitarbeiterinnen, die im 1st-Level Support beschäftigt sind, Anfragen auf Deutsch (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen min. Niveau C1) beantworten können.
Der Bewerber reicht Referenzen (mindestens 3) aus dem Bereich Straßen- oder Schienenverkehr über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, gegliedert nach: Kunde, Umsatzvolumina, Anzahl ausgestatteter Objekte, Umfang Betriebsführung (Anzahl der Netzwerkkomponenten) in tabellarischer Form ein. Mit einer dieser Referenzen muss mindestens ein Projekt mit min. 250 ausgestatteten Objekten und 500 aktiven gemanagten Netzwerkkomponenten nachgewiesen werden.
"Der Bewerber weist nach, dass er über ein Testkonzept für das Connectivity-System verfügt.
Der Bewerber weist nach, dass er über ein Testlabor verfügt, das Ergebnisse und Aussagen aus dem produktiven System repräsentativ abbildet. Insbesondere werden folgende Anforderungen erfüllt:
- Validierung von Performancezusagen
- Durchführung von Pentests
- Nachstellung von produktiven Fehlern
- Tests zum Redundanzkonzept (z.B. mindestens zwei Router in einem Netzwerk)
- Tests zu Anforderungen an die 1. /2. Klasse (z. B. mindestens je einen AP für 1. Und 2. Klasse)
- Rückwirkungsfreiheit zwischen Testumgebung und Produktion"
Der Bewerber verfügt über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z.B. EMAS). Eine Abweichung vom ISO 14001 Standards ist zu dokumentieren. Alternativ weist der Bewerber nach, dass er sich in Planung der ISO14001 Zertifizierung (oder vergleichbar, z.B. EMAS) befindet.
Der Bewerber verfügt über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ISO 50001 oder vergleichbar. Eine Abweichung vom ISO 50001 Standard ist zu dokumentieren. Alternativ weist der Bieter nach, dass er sich in Planung der ISO 50001 Zertifizierung (oder vergleichbar) befindet. Der Bieter erhebt jährlich die Energieeffizienzkennzahlen und identifiziert Einsparpotentiale.
Der Bewerber verfügt über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement ISO 45001 oder vergleichbar.
Alternativ weist der Beweber nach, dass er sich in Planung der ISO 45001 Zertifizierung (oder vergleichbar) befindet.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, läuft ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform und die Nachrichtenfunktion im Projekt mit der Vergabe Nr. 22FEA62186. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung steht.
2) Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU–Vergabe) registrieren.
3) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4) Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit der Bekanntmachung geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
6) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
7) Die Angaben zu Schätzmengen und Höchstmengen für diesen Auftrag können dem Preisblatt entnommen werden.
8) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.